Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten

(1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des Sozialgerichtsgesetzes genannten Personen gehört; im Verfahren nach § 201 Absatz 1 des Sozialgerichtsgesetzes werden die Gebühren immer nach dem Gegenstandswert berechnet. In Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren (§ 202 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes) werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung


(1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts a

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 16 Dieselbe Angelegenheit


Dieselbe Angelegenheit sind 1. das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter und jedes Verwaltungsverfahren auf Abänderung oder Aufhebung in den ge
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 183


Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kos

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 202


Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung einschließlich § 278 Absatz 5 und § 278a entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfa

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 201


(1) Kommt die Behörde in den Fällen des § 131 der im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld bis zu tausend Euro durch Beschluß androhen und nach vergeblichem

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

98 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2008 - IX ZR 219/07

bei uns veröffentlicht am 04.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 219/07 Verkündet am: 4. Dezember 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BRAO § 49b Abs. 4 S

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Mai 2019 - L 20 KR 113/19 B

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.12.2018 unter Ziff. II. wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beschwerdeführer begehren mit der Beschwerde eine Festsetzung des

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Mai 2019 - L 12 SF 282/14 E

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beschwerdeführers wird zurückgewiesen. II. Die Anschlussbeschwerde des Beschwerdegegners wird zurückgewiesen. Gründe Gegenstand des Verfahrens ist das Rechtsanwaltshonorar nach

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - L 6 R 70/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11.12.2014 abgeändert und die Klage gegen den Bescheid vom 20.02.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.07.2014 abgewiesen. II.

Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 28. Sept. 2016 - L 15 SF 113/16 E

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 8. März 2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsvergüt

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 05. Okt. 2016 - L 15 SF 282/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 29. September 2015 sowie die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 12. August 2015 abgeändert. Für das Antragsverfahren S 3

Sozialgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - S 46 AS 446/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 2. Dezember 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25. Januar 2017 wird abgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird zugelasse

Sozialgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - S 46 AS 1682/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 23. Juni 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Juli 2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird zugelassen.

Sozialgericht München Beschluss, 04. Juli 2014 - S 22 SF 304/14 E

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Der Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 7. Mai 2014 über die im Verfahren S 22 SO 511/13 zu erstattenden außergerichtlichen Kosten wird dahingehend abgeändert, dass der Erstattungsbetrag auf 273,70 € festgesetz

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Mai 2019 - L 7 R 5178/17

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor Der Antrag des Klägers zu 1), "den Gegenstandswert festzusetzen", wird abgelehnt. Gründe I. Im Ausgangsverfahren beantragten die Kläger die Aufhebung der im Wesentlichen gleichlautenden Bescheide der

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. Jan. 2017 - S 11 AS 1379/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 21. September 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. November 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Beruf

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2019 - L 12 SF 22/15 E

bei uns veröffentlicht am 06.02.2019

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des SG Würzburg vom 23. Dezember 2014, S 13 SF 35/14 E aufgehoben. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 16. J

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Apr. 2016 - L 15 SF 15/14 E

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 9. Januar 2014 sowie die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 26. Februar 2013 abgeändert. Für das Klageverfahren Az. S 13 AS 548/

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Jan. 2016 - L 15 SF 386/13 E

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 25. November 2013 sowie die Kostenfestsetzung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 8. Januar 2013 abgeändert. Für das Klageverfahren Aktenzeichen S

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Sept. 2015 - L 15 SF 273/14 E

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 22. September 2014 wird zurückgewiesen Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsvergütun

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Juni 2018 - L 12 SF 174/18

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des SG Augsburg vom 28. März 2018 sowie die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 18. Dezember 2017 abgeändert. Für das Klageverfahren mit dem Az.: S 11 AS 1279/17

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Mai 2015 - L 15 SF 72/14 E

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. Februar 2014 sowie die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 7. November 2013 aufgehoben. Für das Klageverfahren Aktenzeichen S 19 SO 1

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Apr. 2015 - L 15 SF 259/14 E

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 15. September 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars n

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 833/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 17. März 2014 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 13.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.12.2012 verurteilt, der Kläg

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - L 3 SB 94/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 3. April 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. März 2018 - L 12 SF 313/16 E

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des SG Bayreuth vom 27.10.2016, S 10 SF 165/16 E, wird zurückgewiesen. Gründe Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsverg

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Mai 2018 - L 12 SF 233/15

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des SG München vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Das Beschwerdeverfahren betrifft die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung für einen beigeordne

Bayerisches Landessozialgericht Teil- und Grundurteil, 27. Juli 2017 - L 12 SF 94/18

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 9. Januar 2018 sowie die Kostenfestsetzung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 27. Juli 2017 abgeändert. Für das Klageverfahren mit dem Az.: S 17

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 25. Feb. 2015 - S 14 SF 140/14 E

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers hin wird die Kostenfestsetzung vom 30. September 2014 des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Würzburg in dem Rechtsstreit S 9 AS 268/14 dahingehend abgeändert, dass de

Sozialgericht Augsburg Urteil, 29. März 2017 - S 14 AS 210/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. November 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Dezember 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht z

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 29. März 2017 - S 14 AS 36/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 6. Juli 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. September 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung

Sozialgericht Augsburg Schlussurteil, 16. Juni 2014 - S 11 AS 346/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Höhe der, dem Kläger zu erstattenden Kosten eines Widerspruchsverfahrens gegen ei

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2018 - IX ZR 216/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 216/17 Verkündet am: 13. Dezember 2018 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 280 Abs.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 18. Mai 2018 - L 10 SF 398/18 E-B

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor Die Beschwerde des Erinnerungsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 29.12.2017 wird zurückgewiesen.Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe   I. 1 Mit seiner Beschwerde wend

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Feb. 2018 - L 5 SF 271/17 B E

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 11. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Die Beteiligten str

Bundessozialgericht Urteil, 10. Okt. 2017 - B 12 KR 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die auf Feststellung der Erledigung des Verfahrens S

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Mai 2017 - L 4 P 21/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 13. Januar 2014 und der Bescheid der Beklagten vom 31. Januar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. April 2012 werden abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere Koste

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. März 2017 - L 4 AS 141/16 B

bei uns veröffentlicht am 03.03.2017

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2016 sowie der Prozesskostenhilfe-Festsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Sozialgerichts Dessau-Roßlau in dem Verfahren S 14 AS 1403/12 vom 28. Oktobe

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. Feb. 2017 - L 4 AS 140/16 B

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2016 sowie der Prozesskostenhilfe-Festsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Sozialgerichts Dessau-Roßlau in dem Verfahren S 14 AS 1339/12 vom 28. Oktobe

Sozialgericht Duisburg Gerichtsbescheid, 16. Nov. 2016 - S 49 AS 2641/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt keine außergerichtlichen Kosten der Klägerin. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme einer Erledigungsgebühr im Rahmen der Kostenerstattung nach

Bundessozialgericht Beschluss, 13. Sept. 2016 - B 12 KR 1/16 BH

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2015 Prozesskostenhilfe unter Beio

Landessozialgericht NRW Beschluss, 27. Juli 2016 - L 17 U 473/15 B

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 14.05.2012 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist die Höhe der der Beschwerdeführerin zustehenden Rechtsanwaltsvergütung nach ihrer Beiordnung im Rahmen der Bewilligu

Landgericht Hagen Beschluss, 06. Juli 2016 - 44 Qs 65/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Nebenklägerin auferlegt. Der Beschwerdewert wird auf 261,80 EUR festge

Sozialgericht Detmold Urteil, 05. Juli 2016 - S 11 SO 92/14

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt eine höhere Erstattung von Kosten für ihr Tätigwerden im Widerspruchsverfahren nach § 63 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch

Sozialgericht Detmold Beschluss, 24. Mai 2016 - S 6 SF 242/15 E

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 17.11.2015 geändert und die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 630,70 EUR festgesetzt. Die Entscheidung ergeht

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. März 2016 - L 19 AS 374/16 B

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.02.2016 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist die Höhe der Kostenerstattung für ein Widerspruchsverfahren. 4Mit Schreiben an den Kläger vom 02.10.20

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 5/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Januar 2015 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vo

Landessozialgericht NRW Beschluss, 16. Feb. 2016 - L 6 AS 1331/15 B

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.07.2015 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der von der S

Amtsgericht Pirmasens Beschluss, 06. Jan. 2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13 jug

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Erinnerung vom 22.10.2015 gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts Pirmasens vom 26.08.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerde wird zugelassen. Gründe I.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 17. Dez. 2015 - L 1 R 271/15 B

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 22. Mai 2015 wird dieser dahingehend abgeändert, dass die dem Beschwerdegegner aus der Landeskasse zu erstattenden Kosten auf insgesamt 345,10 EUR

Sozialgericht Aachen Beschluss, 20. Nov. 2015 - S 11 SF 82/15 E

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor Die Erinnerung gegen den Ansatz und die Geltendmachung des festgestellten Übergangsanspruchs in Höhe von 368,90 EUR wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2I. 3Zwischen den B

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 16. Nov. 2015 - S 32 SF 135/15 E

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor Auf die Erinnerung der Erinnerungsführerin wird der Festsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 02.03.2015 für das Verfahren S 32 AS 5015/13 abgeändert und die der Erinnerungsführerin aus der Staatskasse zu zahlende Vergüt

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 24. Aug. 2015 - S 13 P 3851/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 959,46 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 4. April 2014 sowie 201,71 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und 1,50 EUR Mahnkosten z

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 18. Juni 2015 - 4 U 58/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 02. September 2014, Az.: 4 O 102/14, abgeändert und die Beklagte - unter Abweisung der Klage und Zurückweisung der Berufung im Übrigen - verurteilt,

Landessozialgericht NRW Beschluss, 20. Mai 2015 - L 20 SO 466/14 B

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers (und Antragstellers) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 09.10.2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 09.

Referenzen

(1) Kommt die Behörde in den Fällen des § 131 der im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld bis zu tausend Euro durch Beschluß androhen und nach vergeblichem Fristablauf...