Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG | § 8 Ämterbewertung
Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG | § 8 Ämterbewertung
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Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost Inhaltsverzeichnis
§ 18 des Bundesbesoldungsgesetzes findet mit der Maßgabe Anwendung, daß gleichwertige Tätigkeiten bei den Postnachfolgeunternehmen als amtsgemäße Funktionen gelten.Eine Tätigkeit kann bis zu fünf Ämtern zugeordnet werden.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
09/09/2016 13:47
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Beamten gegen die Zuweisung einer Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG nicht zur Entscheidung angenommen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsBeamten-, Dienst- und Wehrrecht
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die Funktionen der Beamten und Soldaten sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Eine Funktion kann bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe, in obersten Bundesbehörden allen Ämtern einer Lau
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58 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 18/03/2015 00:00
Tenor
1. Der Bescheid der ... AG, Civil Servant Services/Social Matters/Health & Safety vom 23. August 2013 Az. ... in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. Januar 2014 wird aufgehoben.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfa
published on 15/12/2016 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 9.557,31 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der am … geborene Antragsteller ste
published on 21/04/2015 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar 2015 - M 21 S 14.4641 - wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu trage
published on 06/06/2018 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin ist Bundesbeamtin im
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