Postgesetz - PostG 1998 | § 46 Beschlußkammern

(1) In den Fällen der §§ 13 und 14 sowie 19 bis 32 entscheidet die Regulierungsbehörde durch Beschlußkammern.

(2) In den Fällen der §§ 13 und 14 entscheidet die Beschlußkammer in der Besetzung mit dem Präsidenten als Vorsitzendem und den beiden Vizepräsidenten als Beisitzern. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit dem Beirat.

(3) § 73 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2, 3 Satz 2 und Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes gilt entsprechend. Im Falle des Absatzes 2 Satz 1 findet § 73 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes keine entsprechende Anwendung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 73 Schonung der Baumpflanzungen


(1) Die Baumpflanzungen auf und an den Verkehrswegen sind nach Möglichkeit zu schonen, auf das Wachstum der Bäume ist Rücksicht zu nehmen. Ausästungen können nur insoweit verlangt werden, als sie zur Herstellung der Telekommunikationslinie oder zur V
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Postgesetz - PostG 1998 | § 13 Auferlegung von Universaldienstleistungspflichten


(1) Steht fest oder ist zu besorgen, daß eine Universaldienstleistung nicht ausreichend oder angemessen erbracht wird, veröffentlicht die Regulierungsbehörde eine diesbezügliche Feststellung in ihrem Amtsblatt. Sie kündigt an, nach den Absätzen 2 bis

Postgesetz - PostG 1998 | § 14 Ausschreibung von Dienstleistungen


(1) Legt ein Unternehmen, das nach § 13 Abs. 2 oder 3 zur Erbringung einer Universaldienstleistung verpflichtet werden soll, mit hinreichender Begründung und in hinreichend glaubhafter Weise dar, daß es durch die Verpflichtung einen wirtschaftlichen

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2007 - I ZR 125/04

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 125/04 Verkündet am: 14. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 04. Dez. 2018 - 25 K 7243/15

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen. 1Tatbestand 2Der Kläger wendet sich gegen die Genehmig

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Aug. 2015 - 6 C 10/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Genehmigung, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regulierungsbehörde) der beigeladenen Deutsche Pos

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Aug. 2015 - 6 C 9/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Genehmigung, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regulierungsbehörde) der beigeladenen Deutsche Pos

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Aug. 2015 - 6 C 8/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Genehmigung, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regulierungsbehörde) der beigeladenen Deutsche Pos

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 26. März 2014 - 22 L 1439/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird vorläufig untersagt, in dem von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen geführten postrechtlichen Missbrauchsverfahren BK5a-13/018 sämtliche Angaben, die Einlieferungszei

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Dez. 2013 - 13 A 476/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Das Urteil ist w

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Dez. 2013 - 13 A 478/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist

Referenzen

(1) Die Baumpflanzungen auf und an den Verkehrswegen sind nach Möglichkeit zu schonen, auf das Wachstum der Bäume ist Rücksicht zu nehmen. Ausästungen können nur insoweit verlangt werden, als sie zur Herstellung der Telekommunikationslinie oder zur Verhütung von...