Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG | Art 45
Bezieher von Pflegeleistungen nach den §§ 53 bis 57 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG | Art 45<br>Bezieher von Pflegeleistungen nach den §§ 53 bis 57 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
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Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit Inhaltsverzeichnis
(1) Pflegebedürftige Versicherte, die bis zum 31. März 1995 Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit nach den §§ 53 bis 57 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erhalten haben, werden mit Wirkung vom 1. April 1995 ohne Antragstellung in die Pflegestufe II eingestuft und erhalten Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch in dem Umfang, der für Pflegebedürftige im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist.
(2) (weggefallen)
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments er
(1) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt). Die Krankenkasse hat für diese Mitglieder Prämienzahlungen vor
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 03/12/2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 142/02 Verkündet am: 3. Dezember 2002 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 05/03/2018 00:00
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schwerin vom 15. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht
published on 10/10/2014 00:00
Tenor
Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 14. Oktober 2013 und der Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2010 in der Fassung des Bescheids vom 25. Oktober 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.
published on 26/03/2004 00:00
Tenor
Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 29. November 2001 sowie der Bescheid der Beklagten vom 26. März 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27. Juni 2000 aufgehoben.
Die Beklagte hat de
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