Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 42 Begriffsbestimmung Linienverkehr

Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, daß ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.

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Referenzen - Gesetze | § 42 PBefG

§ 42 PBefG zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 42 PBefG wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 10 Mindestalter


(1) Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle: lfd Nr.KlasseMindestalterAuflagen 1AM15 JahreBis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, d

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 230 Nah- und Fernverkehr


(1) Nahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist der öffentliche Personenverkehr mit1.Straßenbahnen und Obussen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes,2.Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes auf Linien,

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 56 Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr


(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für Benzine nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Gasöle nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Erdgas, Flüssiggase und gasförmige Kohlenwasserstoffe sowie ihnen nach § 2 Abs. 4 gleichgestellte Energieerzeugnisse, die nachweislich

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr - BOKraft 1975 | § 8 Verhalten im Fahrdienst


(1) Das Betriebspersonal, das im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzt ist, hat sich rücksichtsvoll und besonnen zu verhalten. (2) Im Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG ist die nächste Haltest
§ 42 PBefG wird zitiert von 4 anderen §§ im Personenbeförderungsgesetz.

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 2 Genehmigungspflicht


(1) Wer im Sinne des § 1 Abs. 1 1. mit Straßenbahnen,2. mit Obussen,3. mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr (§§ 42, 42a, 43 und 44) oder4. mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr (§ 46)Personen befördert, muß im Besitz einer Genehmigung sein. Er i

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 45a Ausgleichspflicht


(1) Im Verkehr mit Straßenbahnen und Obussen sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach den §§ 42 und 43 Nr. 2 ist dem Unternehmer für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs auf Antrag ein Ausgleich nach Maßga

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 46 Formen des Gelegenheitsverkehrs


(1) Gelegenheitsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, die nicht Linienverkehr nach den §§ 42, 42a, 43 und 44 ist. (2) Als Formen des Gelegenheitsverkehrs sind nur zulässig 1. Verkehr mit Taxen (§ 47),2. Ausflugsfahrten und

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 44 Linienbedarfsverkehr


Als Linienverkehr gemäß § 42, der öffentlicher Personennahverkehr gemäß § 8 Absatz 1 ist, gilt auch der Verkehr, der der Beförderung von Fahrgästen auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten inn

Referenzen - Urteile | § 42 PBefG

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62 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 42 PBefG.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Dez. 2016 - AN 10 K 16.00531

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor 1. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 22. Februar 2016 wird in Ziffer 2 insoweit aufgehoben, als der Klägerin mehr als 7/8 der Kosten auferlegt wurden. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 13. Juni 2018 - B 1 S 18.454

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt. 4. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. März 2015 - Au 3 K 13.2063, Au 3 K 14.34

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 13.2063, Au 3 K 14.34 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. März 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 552 Hauptpunkte: Öffentlicher Personennahver

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2014 - 11 BV 13.1063

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstrec

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Mai 2017 - M 23 K 16.4378

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 01. Feb. 2016 - Z3-3/3194/1/58/11/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angefallenen Aufwendungen und Auslagen der Antragsgegner und der Bei

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 23. Nov. 2016 - Z3-3/3194/1/20/03/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Aufhebung der von den Antragsgegnern vorgenommenen Aufhebung des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens wird zurückgewiesen. 2. Der hilfsweise gestellte Antrag auf Feststellung, dass die Aufhebung des st

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Nov. 2016 - Au 3 K 15.1241

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sich

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Okt. 2014 - B 1 K 13.668

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Regierung von Oberfranken vom 22.03.2013 in der Gestalt deren Widerspruchsbescheides vom 06.08.2013 verpflichtet, der Klägerin die beantragte Genehmigung zum Linienverkehr mit Kr

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Okt. 2014 - W 6 K 14.216

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Die Bescheide der Regierung von Unterfranken vom 15. Oktober 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheids der Regierung von Unterfranken vom 14. Februar 2014 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den A

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Sept. 2016 - Au 3 K 15.491

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von ... vom 4. März 2015 wird mit Ausnahme der Ziffern 9 und 10 aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte mit Ausnahm

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Nov. 2016 - M 23 K 15.2015

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 24. Oktober 2014 und 2. Dezember 2014, beide in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. April 2015, verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Genehmig

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. März 2015 - M 23 K 13.3440

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 23 K 13.3440 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. März 2015 23. Kammer Sachgebiets-Nr. 552 Hauptpunkte: Konkurrentenklage im Personenbefö

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 11. Dez. 2018 - 2 K 524/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor 1. Unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids für 2012 vom 23.03.2018 wird die Umsatzsteuer 2012 auf … € festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 94

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Feb. 2017 - Au 3 K 16.1507

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. März 2015 - Au 3 K 13.2063

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren einschließlich der außergerichtliche Kosten der Beigeladenen – bezüglich der Beigeladenen zu 4. und 5. nur für das Verfahren Au 3 K 14.34 – hat die Kläge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Juli 2018 - 9 S 2424/17

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 15. Dezember 2016 - 2 K 2397/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 21. Juli 2017 - 9 S 1452/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Die Anträge der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Juni 2016 - 8 K 2544/15 - werden abgelehnt.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen K

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 25. Jan. 2017 - 10 U 66/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1. und 2. wird das am 12. August 2016 verkündete Grundurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und, wie folgt, neu gefasst: Die Zahlungsklage gegen die

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Nov. 2016 - VI R 4/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 29. Juli 2014  7 K 784/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 12. Okt. 2016 - VI-U (Kart) 2/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. April 2016 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (88 O (Kart) 61/15) wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Diese

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Aug. 2016 - 13 A 788/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 6. März 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf di

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Apr. 2016 - 8 K 5239/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen zwei der Beigeladenen erteilten Genehmigungen zum Lini

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 13 A 2239/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 25. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die K

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 13 A 2227/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kl

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Nov. 2015 - XI R 32/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juni 2014  7 K 7090/13 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Okt. 2015 - 7 K 4343/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollsteckungsbetrages

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Aug. 2015 - 3 C 14/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid, mit dem der Beklagte die Feststellung getroffen hat, dass sie für die von ihr organisierten Fahrdienste ("Shutt

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Juli 2015 - 1 K 772/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Der Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 4. September 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Januar 2010 wird aufgehoben.Die Umsatzsteuerbescheide 2007 und 2008 vom 7. Dezember 2010, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. J

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Apr. 2015 - 7 A 10718/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 3. Juni 2014 wird der Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 18. März 2015 - 1 K 195/11

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Abweichend von dem Bescheid über Umsatzsteuer vom 28.01.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.04.2011 wird die Umsatzsteuer für 2007 um … € auf … € herabgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Zuziehu

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 06. März 2015 - 10 K 2747/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 05. Feb. 2015 - 6 K 7650/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Die der Beigeladenen von der Bezirksregierung E.          erteilte Genehmigung vom 12. Mai 2010 und der hierzu ergangene Widerspruchsbescheid vom 27. August 2013 werden aufgehoben. Das beklagte Land und die Beigeladene tragen die Gerichtskoste

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Jan. 2015 - 5 AZR 536/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 31. Januar 2013 - 16 Sa 129/12 - aufgehoben.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 21. Nov. 2014 - 2 LB 40/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 24. Juli 2012 geändert. Es wird festgestellt, dass der Beklagte Träger der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe des öffentl

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 25. Sept. 2014 - 10 K 2537/11

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Beklagte

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 25. Sept. 2014 - 10 K 2545/11

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Beklagte

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Sept. 2014 - 7 K 2436/12

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.               Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.               Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in               Höhe v

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 22. Aug. 2014 - 5 K 31/14.KO

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten d

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 03. Juni 2014 - 1 K 388/14.TR

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldnerin

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Juni 2014 - 12 A 1856/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. 3Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu e

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. Jan. 2014 - 2 Verg 6/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2013 bis zum Abschluss des..

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 3 C 30/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Das klagende Busunternehmen begehrt die Aufhebung einer Linienverkehrsgenehmigung, die der Beigeladenen auf der Grundlage von § 13 des Personenbeförderungsg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 3 C 31/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Das klagende Busunternehmen begehrt die Aufhebung zweier Linienverkehrsgenehmigungen, die den Beigeladenen auf der Grundlage von § 13 des Personenbeförderun

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Jan. 2013 - 10 AZR 863/11

bei uns veröffentlicht am 16.01.2013

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. August 2011 - 18 Sa 96/11 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 01. Aug. 2012 - 3 L 2/11

bei uns veröffentlicht am 01.08.2012

Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen an die Beigeladenen, die sie für sich begehrt. 2 Im Januar 2006 machte der Beklagte europaweit bekannt, dass Linienverkehrsgenehmigungen zum 31. Deze

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Mai 2012 - 7 A 10246/12

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 31. Januar 2012 wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreck

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 29. Feb. 2012 - 8 K 2393/11

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Verwaltungsakt des Beklagten, mit der die Verkehrsarten der von der Klägerin angebotenen F

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 31. Jan. 2012 - 1 K 1279/11.TR

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Tenor Der Bescheid vom 13. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. August 2011 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Das Urte

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Jan. 2012 - 1 K 46/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Tenor Die Klagen werden abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten über konkurrierende Anträge nach dem PBefG, in deren Zuge der