Namensänderungsgesetz - NamÄndG | § 13 (weggefallen)

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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23/10/2014 12:03

Ein erwachsener Mann kann seinem Vornamen nicht den Zweitvornamen „Ivabelle“ hinzu­fügen, wenn er keinen wichtigen Grund dafür vorbringen kann.
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published on 25/02/2015 00:00

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 26. November 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die Zusicherung zu erteilen, ihren Familiennamen, also den des Klägers zu 1) sowie den der Klägerin zu 2) und
published on 07/07/2014 00:00

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Änderung seines Vornamens. 2 Mit Schreiben vom 29. Januar 2013 stell
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