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§ 12Amtlich · § 5 UrhG

Anforderungen im Auswahlverfahren

Zeitreise: 11.03.2026

(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmalen festgestellt.

(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab: 1. Selbstkompetenz, 2. Methodenkompetenz, 3. Fachkompetenz, 4. Sozialkompetenz sowie 5. Führungs- und Managementkompetenz.

(3) Die Feststellung der Eignung und Befähigung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Deren Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

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