Marktorganisationsgesetz - MOG | § 10 Rücknahme, Widerruf, Erstattung

(1) Rechtswidrige begünstigende Bescheide in den Fällen der §§ 6, 8 und 9b, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 9c und 9d, sind, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind, zurückzunehmen; § 48 Absatz 2 bis 4 und § 49a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind anzuwenden. Soweit Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 dies erfordern, können in Rechtsverordnungen nach den §§ 6, 8 und 9b, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 9c und 9d, zur Erstattung von zu Unrecht gewährten rechtlich erheblichen Vorteilen auch Dritte verpflichtet werden, die Marktordnungswaren erzeugen, gewinnen, be- oder verarbeiten, verbringen, ein- oder ausführen, besitzen oder besessen haben oder unmittelbar oder mittelbar am Geschäftsverkehr mit solchen Waren teilnehmen oder teilgenommen haben.

(2) Rechtmäßige begünstigende Bescheide in den Fällen der §§ 6, 8 und 9b, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 9c und 9d, sind, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind, zu widerrufen, soweit eine Voraussetzung für den Erlass des Bescheides nachträglich entfallen oder nicht eingehalten worden ist, insbesondere der gewährte rechtlich erhebliche Vorteil nicht oder nicht mehr nach Maßgabe des Bescheides verwendet wird; der Bescheid ist mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen, soweit Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 nichts anderes zulassen. § 48 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend, § 49a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist anzuwenden.

(3) Zu erstattende Beträge werden durch Bescheid festgesetzt.

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Referenzen - Gesetze | § 10 MOG

§ 10 MOG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

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Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes


(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erhebliche

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 49a Erstattung, Verzinsung


(1) Soweit ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen worden oder infolge Eintritts einer auflösenden Bedingung unwirksam geworden ist, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Die zu erstattende Leistu
§ 10 MOG zitiert 3 andere §§ aus dem Marktorganisationsgesetz.

Marktorganisationsgesetz - MOG | § 1 Gemeinsame Marktorganisationen und Direktzahlungen


(1) Gemeinsame Marktorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte für die in Anhang I des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) oder in

Marktorganisationsgesetz - MOG | § 6 Vergünstigungen


(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmu

Marktorganisationsgesetz - MOG | § 8 Mengen


(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates hinsichtlich Garantiemengen, Referenzmengen,

Referenzen - Urteile | § 10 MOG

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10 MOG.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Apr. 2015 - Au 3 K 15.10

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 15.10 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. April 2015 3. Kammer ..., als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr. 411 Hau

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2019 - 13a ZB 17.2456

bei uns veröffentlicht am 20.05.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 1.048,06 festgesetzt. Gründe Der Antrag des Klägers auf Zulassung de

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 31. Juli 2018 - Au 8 K 17.1728

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Apr. 2019 - W 8 K 16.367

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Nr. 1 des Bescheides des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt vom 21. Juli 2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheids der Staatlichen Führungsakademie vom 3. März 2016 wird aufgehoben, soweit die Rüc

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Jan. 2014 - 12 K 13.2865

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Nov. 2014 - W 3 K 14.972

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 11. Apr. 2018 - RN 5 K 18.525

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor I. Die Verfahren RN 5 K 16.62 und RN 5 K 16.63 werden zur gemeinsamen Entscheidung unter dem neuen Az: RN 5 K 18.525 verbunden. II. Die Klagen werden abgewiesen.  III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu trage

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2018 - 13a ZB 16.160

bei uns veröffentlicht am 25.05.2018

Tenor I. Der Antrag auf Verbindung der Verfahren 13a ZB 16.160 und 13a ZB 16.192 wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Beigeladene hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Juli 2015 - M 12 K 14.483

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kl

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Juni 2016 - B 4 K 14.512

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Die Bescheide des Beklagten vom 16.07.2012 und der Widerspruchsbescheid vom 24.06.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über die Kürzung der für das Kalenderjahr 2011 bewilligten Betriebsprämie, Ausglei

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Mai 2015 - M 12 K 15.1230

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 15.1230 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. Mai 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 430 Hauptpunkte: Betriebsprämie; Festsetzung des Rückforderungsbetrags na

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Apr. 2015 - Au 3 K 15.16

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2015 - 21 ZB 14.2868

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.627,41 EUR festgesetzt.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. März 2018 - 5 S 2639/15

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor Dem Kläger wird wegen Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. August 2014 - 12 K 2806/12 - geänder

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Aug. 2016 - 3 B 78/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Gründe 1 Die Beteiligten streiten im Rahmen der Betriebsprämie 2011 über eine Fläche, die dem Kläger im Zuge der Flurbereinigung zugewiesen wurde. Er hat diese Fläche in

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 23. Sept. 2015 - 11 K 2347/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Bescheide des Beklagten vom 28. August 2014 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Sept. 2015 - 3 C 11/14

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Tatbestand 1 Die Klägerin, ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb, wendet sich gegen die Aufhebung und Neufestsetzung der ihr zugewiesenen Zahlungsansprüche für die Be

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 25. Aug. 2015 - 7 K 1167/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Der Änderungs- und Teilrückforderungsbescheid des E.         der M.                     O.         -X.         als M1.                  vom 28. Mai 2015 wird aufgehoben. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsich

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 08. Juli 2015 - 4 K 1807/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor 1. Das beklagte Land wird verpflichtet, dem Kläger für das Jahr 2011 Ausgleichsleistungen nach dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA III) in Höhe von 1.579,34 EUR zu gewähren. Der Bescheid des Landratsamts Karlsruhe vom 15

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. März 2015 - 16 A 2007/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. Juli 2011 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Au

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 19. Feb. 2015 - 2 LB 23/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 1. Kammer - Einzelrichterin – vom 18. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, insoweit ist d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2014 - 10 S 847/12

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. Januar 2011 - 2 K 23/10 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht zug

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Okt. 2014 - 3 C 31/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rückforderung der Betriebsprämie 2006 als Sanktion einer vorsätzlichen Übererklärung.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Aug. 2014 - 16 A 3049/11

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 30. November 2011 wird abgelehnt. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Berufun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juli 2014 - 3 C 23/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Landhandelsgesellschaft, wendet sich gegen die Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung bestimmten Ka

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. März 2013 - 3 C 13/12, 3 C 13/12 (3 C 3/10)

bei uns veröffentlicht am 21.03.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verzinsung einer bestandskräftigen Rückforderung von Lagerkostenvergütungen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. März 2013 - 3 C 14/12, 3 C 14/12 (3 C 4/10)

bei uns veröffentlicht am 21.03.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rückforderung von Lagerkostenvergütungen für die Einlagerung von Zucker im Wirtschaftsjahr 1987/1988 und deren Verzinsung.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Apr. 2011 - 10 S 2545/09

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. Oktober 2008 - 4 K 633/06 - geändert. Der Bescheid des Landratsamts Lörrach vom 26. Juli 2001 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 07. Feb. 2011 - 2 K 2551/10

bei uns veröffentlicht am 07.02.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Landratsamts ..., mit dem Fördergelder, die nach der MEKA-III-Richtlinie bewilligt wurden, für das A

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Jan. 2011 - 2 K 11/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Der Teilaufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Landratsamts ... vom 23.11.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom 09.11.2009 wird aufgehoben.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.3. Das U

Bundesverwaltungsgericht Teilurteil, 21. Okt. 2010 - 3 C 4/10

bei uns veröffentlicht am 21.10.2010

Tatbestand 1 Der Klägerin wurden im Zuckerwirtschaftsjahr 1987/88 auf monatliche Anträge hin von der Bundesanstalt für Landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) Vergütunge

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 03. Aug. 2009 - 11 K 425/09

bei uns veröffentlicht am 03.08.2009

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 25.06.2008 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.01.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 28. Jan. 2009 - 8 A 10938/08

bei uns veröffentlicht am 28.01.2009

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 234 Abs. 1 und 2 EGV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgenden Fragen eingeholt: 1. Handelt es sich auch dann um eine landwirtschaftliche

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 15. Feb. 2007 - 3 A 1263/05

bei uns veröffentlicht am 15.02.2007

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Der Kläger trägt ein Drittel, der Beklagte trägt zwei Drittel der Verfahrenskos

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 24. Apr. 2006 - 11 K 46/06

bei uns veröffentlicht am 24.04.2006

Tenor Die Bescheide des Landwirtschaftsamts E vom 25.06.2003 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums S vom 16.11.2005 werden aufgehoben, soweit sie Vorschussleistungen aufgrund des Antrags vom 17.10.2002 widerrufen und insoweit die Rüc

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 21. Juli 2004 - 1 K 1486/02

bei uns veröffentlicht am 21.07.2004

Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die teilweise Rücknahme der ihm zuvor bewilligten Ausgleichszulage Landwirtschaft. Der Kläger ist Haupterwerbslandwirt in Sch.. Am 09.03.2000 beantragte er beim Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bod

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 21. Juli 2004 - 1 K 1485/02

bei uns veröffentlicht am 21.07.2004

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen die teilweise Rücknahme von Bewilligungsbescheiden und die Rückforderung landwirtschaftlicher Subven

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Juni 2004 - 10 S 557/04

bei uns veröffentlicht am 22.06.2004

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24. April 2003 - 6 K 1174/01 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Referenzen

(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des...
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(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates hinsichtlich Garantiemengen, Referenzmengen, Referenzbeträge...
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(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil...
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(1) Soweit ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen worden oder infolge Eintritts einer auflösenden Bedingung unwirksam geworden ist, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Die zu erstattende Leistung ist durch...
(1) Soweit ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen worden oder infolge Eintritts einer auflösenden Bedingung unwirksam geworden ist, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Die zu erstattende Leistung ist durch...
(1) Gemeinsame Marktorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte für die in Anhang I des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) oder in Anhang I des...
(1) Gemeinsame Marktorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte für die in Anhang I des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) oder in Anhang I des...
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