Luftverkehrsteuergesetz - LuftVStG | § 4 Entstehung der Steuer

Die Steuer nach § 1 entsteht mit dem Abflug des Fluggastes von einem inländischen Startort.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Luftverkehrsteuergesetz - LuftVStG | § 2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind: 1. Startort:ein Flughafen, Landeplatz oder Segelflugplatz nach § 6 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes sowie Grundstücke, für die eine Erlaubnis nach § 25 Absatz 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes notwendig ist;2.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Luftverkehrsteuergesetz - LuftVStG | § 1 Steuergegenstand


(1) Der Luftverkehrsteuer unterliegt ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt. (2) Als Rechtsvorgang im Sinne

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Bundesverfassungsgericht Urteil, 05. Nov. 2014 - 1 BvF 3/11

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor § 1, § 2 Nummern 4 und 5, § 4, § 5 Nummern 2, 4c und 5, §§ 10 und 11 sowie die Anlagen 1 und 2 des Luftverkehrsteuergesetzes vom 9. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 1885) in der Fassu

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(1) Der Luftverkehrsteuer unterliegt ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt. (2) Als Rechtsvorgang im Sinne des Absatzes...