Luftverkehrsteuergesetz - LuftVStG | § 4 Entstehung der Steuer
Die Steuer nach § 1 entsteht mit dem Abflug des Fluggastes von einem inländischen Startort.
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(1) Der Luftverkehrsteuer unterliegt ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt.
(2) Als Rechtsvorgang im Sinne des Absatzes...