Betriebsordnung für Luftfahrtgerät - LuftBO | § 41 Zusammensetzung der Besatzung

Betriebsordnung für Luftfahrtgerät - LuftBO | § 41 Zusammensetzung der Besatzung
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Betriebsordnung für Luftfahrtgerät Inhaltsverzeichnis

(1) Der Unternehmer hat für jeden Flug den verantwortlichen Luftfahrzeugführer und die Flugbesatzung zu bestimmen. Mitglieder der Flugbesatzung mit einem Alter über 60 Jahre sollen nicht eingesetzt werden.

(2) Die im Flughandbuch vorgeschriebene Mindestflugbesatzung ist durch weitere Besatzungsmitglieder zu verstärken, soweit es unter Berücksichtigung der Betriebsart, der Flugdauer zwischen Punkten, an denen die Flugbesatzungen gewechselt werden, oder aus anderen Gründen notwendig ist.

(3) Der Unternehmer darf einen Luftfahrer, der durch seinen Gesundheitszustand oder infolge seiner körperlichen und geistigen Verfassung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben offensichtlich behindert ist, nicht als Mitglied einer Flugbesatzung tätig werden lassen.

(4) Flugbegleiter sind einzusetzen, soweit es für die Sicherheit der Fluggäste erforderlich ist.

(5) Bei Flügen nach Instrumentenflugregeln findet § 32 Abs. 3 keine Anwendung. Die Genehmigungsbehörde kann bei einfachen Betriebsbedingungen Ausnahmen zulassen.

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(1) Die Zusammensetzung der Flugbesatzung eines Luftfahrzeugs muß mindestens den im Flughandbuch und in anderen Betriebsanweisungen enthaltenen Forderungen entsprechen. (2) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln muß die Flugbesatzung mindestens au
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published on 15.02.2012 00:00

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Oktober 2008 - 17 Sa 532/08 - teilweise aufgehoben.
published on 02.06.2010 00:00

Tenor Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) -
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(1) Die Zusammensetzung der Flugbesatzung eines Luftfahrzeugs muß mindestens den im Flughandbuch und in anderen Betriebsanweisungen enthaltenen Forderungen entsprechen. (2) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln muß die Flugbesatzung mindestens aus zwei zur...