Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 67
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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung Inhaltsverzeichnis
Die den Kirchen oder anderen Religionsgesellschaften und religiösen Vereinen auf Grund des Artikels 140 des Grundgesetzes und auf Grund von Verträgen zustehenden Rechte bleiben unberührt.
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14 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 25/06/2015 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 3 K 14.1137
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 25. Juni 2015
3. Kammer
Sachgebiets-Nr. 220
Hauptpunkte:
Professor im Beamtenverhältnis auf Zeit; Umwandlu
published on 11/09/2018 00:00
Tenor
1. Es wird vorläufig festgestellt, dass die Antragstellerin bis zu einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung und einer nachfolgenden Feststellung der Dienstfähigkeit nicht zur Dienstleistung beim Antragsgegner verpflichtet ist.
2. Die K
published on 15/05/2018 00:00
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27.06.2017 - 5 K 2407/15 - geändert.Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 17.12.2014 verurteilt, dem Kläger
published on 04/05/2017 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Der Kläger ist Kriminalhauptkommissar beim Polizeipräsidium H. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der vom Kläger außerhalb der regulären Dienstzeit g
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