Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 36a

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Künstlersozialkasse und den Versicherten, Zuschußberechtigten und zur Abgabe Verpflichteten finden die Vorschriften des Sozialgesetzbuches Anwendung. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den zur Abgabe Verpflichteten und den Versicherten und Zuschußberechtigten findet § 32 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch entsprechende Anwendung.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen


Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 39 SGG.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - B 3 KS 1/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - B 3 KS 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 3 KS 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - B 3 KS 7/13 R

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2015 - B 3 KS 5/13 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. März 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. Nov. 2014 - L 5 KR 56/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 4.2.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist die Versicherungspfli

Bundessozialgericht Urteil, 08. Okt. 2014 - B 3 KS 6/13 R

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 08. Okt. 2014 - B 3 KS 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juli 2014 - B 3 KS 3/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. November 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juli 2011 - B 3 KS 5/10 R

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2010 sowie des Sozialgerichts Koblenz vom 24. März 2009 geändert und der Bescheid der

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 23. Apr. 2007 - S 15 KR 8429/04

bei uns veröffentlicht am 23.04.2007

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Die Sprungrevision wird zugelassen. Tatbestand   1  Streitig ist die Höhe der von der

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