Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 3

(1) Versicherungsfrei nach diesem Gesetz ist, wer in dem Kalenderjahr aus selbständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeit voraussichtlich ein Arbeitseinkommen erzielt, das 3 900 Euro nicht übersteigt. Wird die selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit nur während eines Teils des Kalenderjahres ausgeübt, ist die in Satz 1 genannte Grenze entsprechend herabzusetzen. Satz 2 gilt entsprechend für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld.

(2) Absatz 1 gilt nicht bis zum Ablauf von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit. Die Frist nach Satz 1 verlängert sich um die Zeiten, in denen keine Versicherungspflicht nach diesem Gesetz oder Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 besteht.

(3) Abweichend von Absatz 1 bleibt die Versicherungspflicht bestehen, solange das Arbeitseinkommen nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren die dort genannte Grenze nicht übersteigt. Ein Unterschreiten der Grenze in den Jahren 2020 bis 2022 bleibt dabei unberücksichtigt.

(4) (weggefallen)

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 12


(1) Versicherte und Zuschußberechtigte haben der Künstlersozialkasse bis zum 1. Dezember eines Jahres das voraussichtliche Arbeitseinkommen, das sie aus der Tätigkeit als selbständige Künstler und Publizisten erzielen, bis zur Höhe der Beitragsbemess

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 13


(1) Die Künstlersozialkasse kann von den Versicherten und den Zuschußberechtigten Angaben darüber verlangen, in welchem der Bereiche selbständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeiten das Arbeitseinkommen jeweils erzielt wurde, in welchem U
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 5


(1) In der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach diesem Gesetz versicherungsfrei, wer1.nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert ist,2.nach Erreichen der Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbu

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 03. Nov. 2015 - S 6 KR 237/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 13. Juni 2013 in Fassung des Widerspruchsbescheids vom 15. Januar 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 17. Dezember .2013 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Abänderung der beiden Bescheide vom 09.04.2013, die den Monat Dezember 2012 betreffen, verurteilt, dem Kläg

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - B 3 KS 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 29. Juni 2016 - L 3 R 14/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Klägerin als selbstst

Bundessozialgericht Urteil, 18. Feb. 2016 - B 3 KS 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. November 2014 und des Sozialgerichts Dortmund vom 4. Dezember 2012 sowie der Bescheid der

Bundessozialgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - B 3 KS 3/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 06. Mai 2015 - L 8 R 655/14

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.5.2014 geändert. Der Bescheid vom 18.3.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.6.2010 in der Fassung des Bescheides vom 25.8.2011 in der Fassung, die dies

Bundessozialgericht Urteil, 23. Apr. 2015 - B 5 RE 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtliche Kosten

Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Juni 2014 - L 5 KR 249/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.03.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten um die Versich

Bundessozialgericht Urteil, 02. Apr. 2014 - B 3 KS 4/13 R

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Nov. 2013 - B 3 KS 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 26. Januar 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung a

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2012 - B 3 KS 1/11 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Januar 2011 und des Sozialgerichts Halle vom 7. Mai 2007 geändert und die Klage insgesamt abg

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juli 2011 - B 3 KS 5/10 R

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2010 sowie des Sozialgerichts Koblenz vom 24. März 2009 geändert und der Bescheid der

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2010 - L 11 KR 5550/08

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 12. September 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Re

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Aug. 2008 - L 11 KR 1559/08

bei uns veröffentlicht am 05.08.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. Februar 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Juli 2008 - L 11 KR 5543/07

bei uns veröffentlicht am 15.07.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 5. November 2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren zu erstat

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(1) In der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach diesem Gesetz versicherungsfrei, wer1.nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert ist,2.nach Erreichen der Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch eine...