Kreditwesengesetz - KredWG | § 12 Potentiell systemrelevante Institute
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Gesetz über das Kreditwesen Inhaltsverzeichnis
Die Aufsichtsbehörde bestimmt jährlich im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank, welche Institute, Mutterinstitute, Mutterfinanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften, EU-Mutterinstitute, EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaften oder gemischten EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaften mit Sitz im Inland potentiell systemrelevant sind. Die vorgenannten Institute und Gesellschaften sind potentiell systemrelevant, wenn sie
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(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder ander
(1) Als Teil der Prüfung des Jahresabschlusses sowie eines Zwischenabschlusses hat der Prüfer auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts zu prüfen. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses hat er insbesondere festzustellen, ob das Institut die
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published on 27/03/2013 00:00
Tatbestand
1
I. Streitig ist, ob von einem Kreditinstitut gehaltene Genussrechte bei der Begrenzung der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung sog. Dauerschuldzinsen zum
published on 10/05/2012 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1 Streitig ist, ob von der Klägerin im Jahr 2001 (Streitjahr) gehaltene Genussrechte den Betrag der gewerbesteuerlichen H
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