Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung - KraftStDV 2017 | § 6 Prüfung durch das Hauptzollamt
Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.
3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 6 KraftStDV 2017.