Konzessionsabgabenverordnung - KAV | § 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt Zulässigkeit und Bemessung der Zahlung von Konzessionsabgaben der Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 des Energiewirtschaftsgesetzes an Gemeinden und Landkreise (§ 7).

(2) Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.

(3) Tarifkunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die auf Grundlage von Verträgen nach den §§ 36 und 38 sowie § 115 Abs. 2 und § 116 des Energiewirtschaftsgesetzes beliefert werden; Preise und Tarife nach diesen Bestimmungen sind Tarife im Sinne dieser Verordnung.

(4) Sondervertragskunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die nicht Tarifkunden sind.

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Konzessionsabgabenverordnung - KAV | § 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben


(1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden. (2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: 1.a)bei Strom, der im Rahmen ein
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 3 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet1.AbrechnungsinformationenInformationen, die üblicherweise in Rechnungen über die Energiebelieferung von Letztverbrauchern zur Ermittlung des Rechnungsbetrages enthalten sind, mit Ausnahme der Zahlungsaufforderung sel

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 36 Grundversorgungspflicht


(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 38 Ersatzversorgung mit Energie


(1) Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die En

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 115 Bestehende Verträge


(1) Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zu den Energieversorgungsnetzen mit einer Laufzeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bleiben unberührt. Verträge mit einer längeren Laufzeit sind s

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 116 Bisherige Tarifkundenverträge


Unbeschadet des § 115 sind die §§ 10 und 11 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 730), das zuletzt durch Artikel 126 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, sowie die Verordnung über Allgem

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2012 - KVR 54/11

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 54/11 Verkündet am: 6. November 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Mai 2015 - 7 U 2873/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 14.7.2014 (Az.: 15 HK O 27828/13) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses Urteil und

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 26. Feb. 2016 - 2 U 98/14 (Hs)

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. November 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Juli 2015 - 3 AZR 517/13

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. April 2013 - 5 Sa 220/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte in Ziffer 2.

Landgericht Dortmund Urteil, 03. März 2015 - 10 O 116/13 EnW.

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 5.692,45 € der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen S

Oberlandesgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2014 - 15 U 187/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.11.2013 (27 O 16/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet. D

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2014 - EnZR 86/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor Die Revision gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts München vom 26. September 2013 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 26. Feb. 2014 - 12 K 1957/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Die Bescheide vom 21. Dezember 2012 und 10. Januar 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Juni 2013 werden in Bezug auf die Monate August 1997 bis Dezember 2001 teilweise aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 19. Apr. 2010 - 3 A 1965/09

bei uns veröffentlicht am 19.04.2010

Tenor Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist unzulässig; der Rechtsstreit wird an das zuständige Landgericht Frankfurt/Oder verwiesen. Gründe 1 Der Beschluss beruht auf § 17a Abs. 2 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Ist der beschrit

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. Nov. 2009 - 2 U 40/08

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 28. Februar 2008 (Az.: 41 O 191/07 KfH) a b g e ä n d e r t und wie folgt neu gefasst: 1. D

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 10. Jan. 2006 - 6 U Kart 58/05

bei uns veröffentlicht am 10.01.2006

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Kiel vom 8. Juli 2005 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen in I. 1. des Tenors dahingehend geändert, dass es am Ende

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Unbeschadet des § 115 sind die §§ 10 und 11 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 730), das zuletzt durch Artikel 126 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, sowie die Verordnung über Allgemeine...