Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - IntFamRVG | § 19 Besondere Regelungen zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen
Die Vollstreckbarerklärung eines Titels aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens ist auch in den Fällen der Artikel 8 und 9 des Übereinkommens ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 10 Abs. 1 Buchstabe a oder b des Übereinkommens vorliegen, insbesondere wenn die Wirkungen des Titels mit den Grundrechten des Kindes oder eines Sorgeberechtigten unvereinbar wären.
1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 19 IntFamRVG.