Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV | § 6 Weitere Grundstücksmerkmale

(1) Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung ergeben sich in der Regel aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben maßgeblichen §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuchs und den sonstigen Vorschriften, die die Nutzbarkeit betreffen. Wird vom Maß der zulässigen Nutzung in der Umgebung regelmäßig abgewichen, ist die Nutzung maßgebend, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zugrunde gelegt wird.

(2) Als wertbeeinflussende Rechte und Belastungen kommen insbesondere Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Baulasten sowie wohnungs- und mietrechtliche Bindungen in Betracht.

(3) Für den abgabenrechtlichen Zustand des Grundstücks ist die Pflicht zur Entrichtung von nichtsteuerlichen Abgaben maßgebend.

(4) Lagemerkmale von Grundstücken sind insbesondere die Verkehrsanbindung, die Nachbarschaft, die Wohn- und Geschäftslage sowie die Umwelteinflüsse.

(5) Weitere Merkmale sind insbesondere die tatsächliche Nutzung, die Erträge, die Grundstücksgröße, der Grundstückszuschnitt und die Bodenbeschaffenheit wie beispielsweise Bodengüte, Eignung als Baugrund oder schädliche Bodenveränderungen. Bei bebauten Grundstücken sind dies zusätzlich insbesondere die Gebäudeart, die Bauweise und Baugestaltung, die Größe, Ausstattung und Qualität, der bauliche Zustand, die energetischen Eigenschaften, das Baujahr und die Restnutzungsdauer.

(6) Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können; durchgeführte Instandsetzungen oder Modernisierungen oder unterlassene Instandhaltungen oder andere Gegebenheiten können die Restnutzungsdauer verlängern oder verkürzen. Modernisierungen sind beispielsweise Maßnahmen, die eine wesentliche Verbesserung der Wohn- oder sonstigen Nutzungsverhältnisse oder wesentliche Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.

ra.de-OnlineKommentar zu § 6 ImmoWertV

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 6 ImmoWertV

§ 6 ImmoWertV zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 6 ImmoWertV wird zitiert von 5 anderen §§ im Immobilienwertermittlungsverordnung.

Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV | § 16 Ermittlung des Bodenwerts


(1) Der Wert des Bodens ist vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 ohne Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück vorrangig im Vergleichswertverfahren (§ 15) zu ermitteln. Dabei kann der Bodenwert auch auf der Grundlage geeigne

Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV | § 5 Entwicklungszustand


(1) Flächen der Land- oder Forstwirtschaft sind Flächen, die, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind. (2) Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmal

Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV | § 4 Qualitätsstichtag und Grundstückszustand


(1) Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Er entspricht dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstüc

Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV | § 23 Alterswertminderung


Die Alterswertminderung ist unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Restnutzungsdauer (§ 6 Absatz 6 Satz 1) zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen zu ermitteln. Dabei ist in der Regel eine gleichmäßige Wertminderung zugrunde zu legen. Ges
§ 6 ImmoWertV zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Baugesetzbuch - BBauG | § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile


(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und di

Baugesetzbuch - BBauG | § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans


(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsfl

Baugesetzbuch - BBauG | § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung


(1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn1.die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 bis 4 durchgeführt worden is

Referenzen - Urteile | § 6 ImmoWertV

Urteil einreichen

12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 6 ImmoWertV.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2014 - XII ZR 83/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 83/13 Verkündet am: 15. Januar 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Landgericht München I Endurteil, 23. März 2018 - 37 O 2194/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor 1. Den Beklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgelds von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, bei der Beklagten zu 1) zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, unters

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 18. Juli 2017 - 1 L 206/14

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 16. September 2014 – 2 A 1384/12 – wird geändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläuf

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - 3 Bf 52/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2015 teilweise geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 16. Februar 2009 und der Widerspruchsbescheid v

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 14. Nov. 2016 - 3 Bf 207/15

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens. Der Beschluss

Finanzgericht Köln Urteil, 07. Sept. 2016 - 5 K 925/08

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Die Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004 vom 23.06.2006, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.02.2008, werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 13. Juli 2016 - 6 K 1596/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Tatbestand   1 Die Kläger wenden sich gegen einen der Beige

Finanzgericht Köln Urteil, 30. Juni 2016 - 11 K 3657/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei Vornahme der AfA für das im Jahr 2012 (Streitjahr) erworbene Vermietungsobjekt des Klägers „A-Straße ...“ in H e

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 22. Jan. 2015 - 1 U 37/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 4.3.2014, Az. 9 O 13/13 abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Der Beklagte wird verurteilt,

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Sept. 2014 - 14 A 1689/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Das angegriffene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge je zur Hälfte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldner dürfen die V

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Apr. 2014 - II R 48/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tatbestand 1 I. Der im Oktober 1935 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erhielt durch notariell beurkundeten Vertrag vom 21. Dezember 2010 von seiner Pflegeto

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 26. Nov. 2012 - 4 K 255/12.KO

bei uns veröffentlicht am 26.11.2012

Tenor Der Bescheid vom 7. Februar 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. Februar 2012 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatb

Referenzen

(1) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn1.die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 bis 4 durchgeführt worden ist,2.anzunehmen...