Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV | § 23 Alterswertminderung

Die Alterswertminderung ist unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Restnutzungsdauer (§ 6 Absatz 6 Satz 1) zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen zu ermitteln. Dabei ist in der Regel eine gleichmäßige Wertminderung zugrunde zu legen. Gesamtnutzungsdauer ist die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der baulichen Anlagen.

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Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV | § 21 Ermittlung des Sachwerts


(1) Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert (§ 16) ermittelt; die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sind insbesondere durch die Anwe
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV | § 6 Weitere Grundstücksmerkmale


(1) Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung ergeben sich in der Regel aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben maßgeblichen §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuchs und den sonstigen Vorschriften, die die Nutzbarkeit betreffen

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. März 2019 - V ZR 95/18

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 95/18 vom 11. März 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:110319BVZR95.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. März 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinnen Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2013 - V ZR 222/12

bei uns veröffentlicht am 25.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 222/12 Verkündet am: 25. Januar 2013 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 249

Finanzgericht Köln Urteil, 30. Juni 2016 - 11 K 3657/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei Vornahme der AfA für das im Jahr 2012 (Streitjahr) erworbene Vermietungsobjekt des Klägers „A-Straße ...“ in H e

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(1) Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung ergeben sich in der Regel aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben maßgeblichen §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuchs und den sonstigen Vorschriften, die die Nutzbarkeit betreffen. Wird vom Maß...