Hochschulrahmengesetz - HRG | § 20 Studium an ausländischen Hochschulen
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Hochschulrahmengesetz Inhaltsverzeichnis
Studien- und Prüfungsleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist. § 5a Abs. 1 Satz 2 und § 112 des Deutschen Richtergesetzes bleiben unberührt.
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published on 12/09/2017 00:00
Tenor
I. Der Bescheid der Beklagten vom 14. März 2016 in der Fassung des Widerspruchbescheids vom 25. April 2016 wird aufgehoben.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist gege
published on 26/07/2012 00:00
Tenor
Der Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 18. Januar 2011 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin antragsgemäß Ausbildungsförderung für den Besuch der Katholieke Hogeschool Leuven für die Zeit von Februar 2
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