Höfeordnung - HöfeO | § 10 Vererbung nach allgemeinem Recht

Der Hof vererbt sich nach den Vorschriften des allgemeinen Rechts, wenn nach den Vorschriften dieses Gesetzes kein Hoferbe vorhanden oder wirksam bestimmt ist.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2017 - BLw 5/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 5/15 vom 28. April 2017 in der Landwirtschaftssache ECLI:DE:BGH:2017:280417BBLW5.15.0 Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 28. April 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, di

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 12. Nov. 2015 - 10 W 70/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Lemgo vom 09.03.2015 (17b Lw 110/14) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der