Heimpersonalverordnung - HeimPersV | § 8 Fort- und Weiterbildung

Heimpersonalverordnung - HeimPersV | § 8 Fort- und Weiterbildung
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(1) Der Träger des Heims ist verpflichtet, dem Leiter des Heims und den Beschäftigten Gelegenheit zur Teilnahme an Veranstaltungen berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung zu geben. Mehrjährig Beschäftigten, die die Anforderungen des § 6 nicht erfüllen, ist Gelegenheit zur Nachqualifizierung zu geben.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht nur, wenn sich die Veranstaltungen insbesondere auf folgende Funktionen und Tätigkeitsfelder erstrecken:

1.
Heimleitung,
2.
Wohnbereichs- und Pflegedienstleistung sowie entsprechende Leitungsaufgaben,
3.
Rehabilitation und Eingliederung sowie Förderung und Betreuung Behinderter,
4.
Förderung selbständiger und selbstverantworteter Lebensgestaltung,
5.
aktivierende Betreuung und Pflege,
6.
Pflegekonzepte, Pflegeplanung und Pflegedokumentation,
7.
Arbeit mit verwirrten Bewohnern,
8.
Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen sowie mit Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens,
9.
Praxisanleitung,
10.
Sterbebegleitung,
11.
rechtliche Grundlagen der fachlichen Arbeit,
12.
konzeptionelle Weiterentwicklung der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe für Behinderte.

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Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt. Altenpflegehelf
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 14/03/2019 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt. Gründe
published on 02/06/2017 00:00

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. 2 Die Antragstellerin betreibt u. a. das Seniorenpflegeheim „D.“ in E-Stadt. Mit Schreiben vom 11.11.2015 teilte die Antragstellerin dem.
published on 10/12/2015 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie als Heimleiter fachlich geeignet ist. 2 Mit Schreiben vom 13. April 2011 teilte das Deutsche Rote Kreuz – Regionalverband Magdeburg-Jerichower Land e.V. (im Folgenden: DRK) dem Beklagt
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Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt. Altenpflegehelferinnen und...