Heimpersonalverordnung - HeimPersV | § 8 Fort- und Weiterbildung
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Verordnung über personelle Anforderungen für Heime Inhaltsverzeichnis
(1) Der Träger des Heims ist verpflichtet, dem Leiter des Heims und den Beschäftigten Gelegenheit zur Teilnahme an Veranstaltungen berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung zu geben. Mehrjährig Beschäftigten, die die Anforderungen des § 6 nicht erfüllen, ist Gelegenheit zur Nachqualifizierung zu geben.
(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht nur, wenn sich die Veranstaltungen insbesondere auf folgende Funktionen und Tätigkeitsfelder erstrecken:
- 1.
Heimleitung, - 2.
Wohnbereichs- und Pflegedienstleistung sowie entsprechende Leitungsaufgaben, - 3.
Rehabilitation und Eingliederung sowie Förderung und Betreuung Behinderter, - 4.
Förderung selbständiger und selbstverantworteter Lebensgestaltung, - 5.
aktivierende Betreuung und Pflege, - 6.
Pflegekonzepte, Pflegeplanung und Pflegedokumentation, - 7.
Arbeit mit verwirrten Bewohnern, - 8.
Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen sowie mit Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens, - 9.
Praxisanleitung, - 10.
Sterbebegleitung, - 11.
rechtliche Grundlagen der fachlichen Arbeit, - 12.
konzeptionelle Weiterentwicklung der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe für Behinderte.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt. Altenpflegehelf
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 14/03/2019 00:00
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.
Gründe
published on 02/06/2017 00:00
Gründe
I.
1
Die Antragstellerin begehrt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.
2
Die Antragstellerin betreibt u. a. das Seniorenpflegeheim „D.“ in E-Stadt. Mit Schreiben vom 11.11.2015 teilte die Antragstellerin dem.
published on 10/12/2015 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie als Heimleiter fachlich geeignet ist.
2
Mit Schreiben vom 13. April 2011 teilte das Deutsche Rote Kreuz – Regionalverband Magdeburg-Jerichower Land e.V. (im Folgenden: DRK) dem Beklagt
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Annotations
Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt. Altenpflegehelferinnen und...