Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
Ausführungsbedingungen, die der öffentliche Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen verbindlich vorzugeben hat, dürfen nur aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes festgelegt werden.

Referenzen - Gesetze | § 129 GWB
§ 129 GWB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 129 GWB wird zitiert von 1 anderen §§ im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 152 Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
(1) Zur Leistungsbeschreibung ist § 121 Absatz 1 und 3 entsprechend anzuwenden.
(2) Konzessionen werden an geeignete Unternehmen im Sinne des § 122 vergeben.
(3) Der Zuschlag wird auf der Grundlage objektiver Kriterien erteilt, die sicherstel

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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 13. Aug. 2014 - VII-Verg 15/14
bei uns veröffentlicht am 13.08.2014
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19. März 2014 (VK-38/2013-L) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag wird als unzulässig abgelehnt.
Die Anschlussbeschwe