Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Inhaltsverzeichnis
Ausführungsbedingungen, die der öffentliche Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen verbindlich vorzugeben hat, dürfen nur aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes festgelegt werden.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Zur Leistungsbeschreibung ist § 121 Absatz 1 und 3 entsprechend anzuwenden.
(2) Konzessionen werden an geeignete Unternehmen im Sinne des § 122 vergeben.
(3) Der Zuschlag wird auf der Grundlage objektiver Kriterien erteilt, die sicherstel
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1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 13.08.2014 00:00
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19. März 2014 (VK-38/2013-L) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag wird als unzulässig abgelehnt.
Die Anschlussbeschwerd
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