Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 12 Bekanntmachungen der Gesellschaft

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Inhaltsverzeichnis

Bestimmt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag, dass von der Gesellschaft etwas bekannt zu machen ist, so erfolgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt). Daneben kann der Gesellschaftsvertrag andere öffentliche Blätter oder elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen.

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(1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 des Aktie
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published on 28/05/2015 00:00

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25. September 2014 – teilweise abgeändert und insgesamt – wie folgt – neu gefasst: Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten
published on 12/11/2010 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde des Liquidators gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ulm - Registergericht - vom 22.09.2010 (HRB 2917) wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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