Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 30 Erlöschen der Zahlungspflicht
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Gerichtskostengesetz Inhaltsverzeichnis
Die durch gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Entscheidung begründete Verpflichtung zur Zahlung von Kosten erlischt, soweit die Entscheidung durch eine andere gerichtliche Entscheidung aufgehoben oder abgeändert wird. Soweit die Verpflichtung zur Zahlung von Kosten nur auf der aufgehobenen oder abgeänderten Entscheidung beruht hat, werden bereits gezahlte Kosten zurückerstattet.
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published on 20/09/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 196/15 vom 20. September 2018 in dem Kostenansatzverfahren ECLI:DE:BGH:2018:200918BIZR196.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. September 2018 durch die Richterin Dr. Schwonke als Einzelrichteri
published on 20/09/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 195/15 vom 20. September 2018 in dem Kostenansatzverfahren ECLI:DE:BGH:2018:200918BIZR195.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. September 2018 durch die Richterin Dr. Schwonke als Einzelrichteri
published on 27/10/2015 00:00
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 4.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die V
published on 03/09/2014 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
1Tatbestand
2Die Klägerin ist IT-Dienstleister für über 30 Kommunalverwaltungen. Diese haben sich vor Jahren zu einem Zweckverband nach dem
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