Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 126

Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 16 EuRAG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2015 - 7 CE 15.1791

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert im Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Feb. 2017 - V B 122/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Juni 2016  5 K 998/14 U wird als unbegründet zurückgewiesen.