Gewerbeordnung - GewO | § 15 Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung

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Gewerbeordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Die Behörde bescheinigt innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige.

(2) Wird ein Gewerbe, zu dessen Ausübung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Bewilligung (Zulassung) erforderlich ist, ohne diese Zulassung betrieben, so kann die Fortsetzung des Betriebes von der zuständigen Behörde verhindert werden. Das gleiche gilt, wenn ein Gewerbe von einer ausländischen juristischen Person begonnen wird, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird.

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13/06/2014 09:12

Die vom EuGH im Rahmen der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze gelten lediglich für den europäischen Raum, sodass sich die Frage stellt nach welchem Recht sich die Möglichkeit einer rechtsformwahrenden Gesellschaftsverlegung beurteilt, wenn jenes
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(1) Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu1.Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermö

(1) Bei den Gewerbezweigen1.An- und Verkauf vona)hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,b)Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,c)

Wer als Gewerbetreibender auf Grund des § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 einer Reisegewerbekarte nicht bedarf, hat den Beginn des Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit er sein Gewerbe nicht bereits nach § 14 Abs. 1 bis 3 anzumelden hat. §
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published on 05/09/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 400/17 vom 5. September 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:050918B2STR400.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts – zu Ziffern 1a)
published on 24/08/2018 00:00

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet si
published on 08/04/2015 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i
published on 22/01/2019 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rech
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