Gewerbeordnung - GewO | § 15 Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung

(1) Die Behörde bescheinigt innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige.

(2) Wird ein Gewerbe, zu dessen Ausübung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Bewilligung (Zulassung) erforderlich ist, ohne diese Zulassung betrieben, so kann die Fortsetzung des Betriebes von der zuständigen Behörde verhindert werden. Das gleiche gilt, wenn ein Gewerbe von einer ausländischen juristischen Person begonnen wird, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird.

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Sitzverlegung der Gesellschaft zwischen EU und Drittstaat

13.06.2014

Die vom EuGH im Rahmen der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze gelten lediglich für den europäischen Raum, sodass sich die Frage stellt nach welchem Recht sich die Möglichkeit einer rechtsformwahrenden Gesellschaftsverlegung beurteilt, wenn jenes

Referenzen - Gesetze | § 15 GewO

§ 15 GewO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 15 GewO wird zitiert von 3 anderen §§ im Gewerbeordnung.

Gewerbeordnung - GewO | § 34f Finanzanlagenvermittler


(1) Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu1.Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermö

Gewerbeordnung - GewO | § 38 Überwachungsbedürftige Gewerbe


(1) Bei den Gewerbezweigen1.An- und Verkauf vona)hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,b)Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,c)

Gewerbeordnung - GewO | § 55c Anzeigepflicht


Wer als Gewerbetreibender auf Grund des § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 einer Reisegewerbekarte nicht bedarf, hat den Beginn des Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit er sein Gewerbe nicht bereits nach § 14 Abs. 1 bis 3 anzumelden hat. §

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2018 - 2 StR 400/17

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 400/17 vom 5. September 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:050918B2STR400.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts – zu Ziffern 1a)

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 24. Aug. 2018 - Au 5 S 18.1006

bei uns veröffentlicht am 24.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet si

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Apr. 2015 - W 6 K 15.88

bei uns veröffentlicht am 08.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 22. Jan. 2019 - AN 4 S 18.02102

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rech

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. März 2019 - 22 CS 19.297

bei uns veröffentlicht am 29.03.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2018 - 22 ZB 17.960, 22 ZB 17.961

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor I. Die Verfahren 22 ZB 17.960 und 22 ZB 17.961 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. III. Die Klägerin hat die Kosten der Zulassungsverfahren zu tra

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Jan. 2019 - W 6 K 18.935

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 6. Juli 2018 wird in Nr. 2 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger ¾ und die Beklagte ¼ zu tragen. III. Das Urteil ist

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Feb. 2016 - Au 5 K 15.506

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 17. Nov. 2014 - RN 5 S 14.1494

bei uns veröffentlicht am 17.11.2014

Tenor I. Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 20.000,- € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Feb. 2018 - W 6 K 17.1115

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat 4/5 der Kosten des Verfahrens zu tragen, der Beklagte 1/5. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - 22 ZB 18.841

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 30. Juli 2018 - RO 5 S 18.998

bei uns veröffentlicht am 30.07.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500.- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sic

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - 22 CS 18.1795

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - M 16 K 16.3117

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Feb. 2018 - M 16 S 18.45

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf Euro 7.500,00 festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gege

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Feb. 2016 - Au 5 K 15.507

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Sept. 2014 - 5 K 14.687

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 29. April 2014 wird in den Ziffern II. und III. aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 03. Aug. 2017 - Au 5 K 17.419

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 25. Feb. 2014 - 1 S 13.599

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin ist Betreiberin v

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Feb. 2015 - M 16 K 14.4508

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Mai 2014 - 5 K 13.2117

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Unt

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Juni 2014 - 16 K 14.585

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Jan. 2015 - M 16 K 14.4825

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 08. Jan. 2015 - AN 4 S 14.01979

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 7.500 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. März 2018 - RN 5 S 17.1323

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 7.500 € festgesetzt. Gründe I. Mit Bescheid vom 30.09.2016 wurde d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Okt. 2016 - 22 ZB 16.725

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 08. Apr. 2014 - 6 S 14.271

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller b

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2014 - 22 CS 14.568

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 20.000 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Mai 2014 - Au 5 K 13.1539

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren hat die jeweilige Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Klägerin darf die Vollstreckung durch Sic

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Mai 2017 - RN 5 K 16.620

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Punkt II. vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Die Kl

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Juni 2015 - Au 5 K 15.193, Au 5 K 15.194

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Feb. 2014 - 16 S 13.5414

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstelleri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2014 - 22 AS 14.382

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 06. Apr. 2017 - Au 5 S 17.420

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich i

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2017 - 22 CS 16.2370

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Juni 2015 - M 16 K 14.3993

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 14.3993 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. Juni 2015 der 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 423 Hauptpunkte: Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlau

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Sept. 2018 - Au 5 K 18.1063

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Juli 2015 - RN 5 K 14.1087

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RN 5 K 14.1087 Im Namen des Volkes Urteil vom 09.07.2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 420 Hauptpunkte: Tatsachen, die sich ausschließlich auf die Ve

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 23. März 2017 - RN 5 K 15.1836

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 05. Apr. 2017 - RN 5 S 17.190

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 30.01.2017 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17.01.2017 (Az.: 41-3/8231) wird hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 wiederhergestellt. II. Der Antragsgegner t

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 15. Juli 2016 - AN 4 E 16.00770

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen die Fälligke

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Okt. 2017 - M 16 K 16.3746

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 22. Jan. 2019 - RN 5 S 19.34

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 14.11.2018 des Antragsgegner wird hinsichtlich der Ziffern 1. und 2. des Bescheids wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 4. des Bescheids angeordnet. II. Die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Jan. 2019 - 4 B 1333/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 31.8.2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren au

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Jan. 2019 - 4 B 1332/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 31.8.2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren au

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 17. Mai 2018 - 1 K 853/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die ihm durch Bescheid vom 11.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 14. Dez. 2017 - 12 B 46/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 17.10.2017 wiederherzustellen, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwe

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 15. Aug. 2017 - 1 L 786/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 15.08.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Mainz vom 4. Februar 2015 (1 L 1490/14.MZ) wird der Antrag des Antragstellers vom 24. November 2014 auf Wiederherstellung de

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 07. Aug. 2017 - 1 L 754/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 07.08.2017

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 6. Juli 2017 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 3. Juli 2017 wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Verfahrensgegen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Feb. 2017 - 6 S 768/16

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. März 2016 - 4 K 5760/15 - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdeverfa