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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Übergangsregelung für künftige Änderungen

Zeitreise: 14.06.2022

Für Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis dahin geltenden Fassung.

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