(1) Beitragszeiten, die bei einem nichtdeutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen zurückgelegt sind, stehen den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleich. Sind die Beiträge auf Grund einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit entrichtet, so steht die ihnen zugrunde liegende Beschäftigung oder Tätigkeit einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit im Geltungsbereich dieses Gesetzes gleich. Für Personen, die zum Personenkreis des § 1 Buchstabe b gehören, werden rentenrechtliche Zeiten bis zum 8. Mai 1945 berücksichtigt.

(2) Als gesetzliche Rentenversicherung im Sinne des Absatzes 1 ist jedes System der sozialen Sicherheit anzusehen, in das in abhängiger Beschäftigung stehende Personen durch öffentlich-rechtlichen Zwang einbezogen sind, um sie und ihre Hinterbliebenen für den Fall der Minderung der Erwerbsfähigkeit, des Alters und des Todes oder für einen oder mehrere dieser Fälle durch die Gewährung regelmäßig wiederkehrender Geldleistungen (Renten) zu sichern. Wird durch die Zugehörigkeit zu einer Einrichtung dem Erfordernis, einem der in Satz 1 genannten Systeme anzugehören, Genüge geleistet, so ist auch die betreffende Einrichtung als gesetzliche Rentenversicherung anzusehen, und zwar auch für Zeiten bis zum 31. Dezember 1890 zurück, in denen es ein System der in Satz 1 genannten Art noch nicht gegeben hat. Als gesetzliche Rentenversicherung gelten nicht Systeme, die vorwiegend zur Sicherung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst geschaffen sind.

(3) Zeiten einer Beschäftigung, die bei ihrer Zurücklegung nach dem zu dieser Zeit geltenden Recht als Beitragszeiten im Sinne des Absatzes 1 anrechnungsfähig waren und für die an einen Träger eines Systems der sozialen Sicherheit Beiträge nicht entrichtet worden sind, stehen den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleich, soweit für sie nach Bundesrecht Beiträge zu zahlen gewesen wären. Als Beitragszeiten gelten die Zeiten, in denen der Versicherte nach dem 8. Mai 1945 im Herkunftsgebiet den gesetzlichen Grundwehrdienst geleistet hat. Als Beitragszeiten gelten nicht Zeiten,

a)
die ohne Beitragsleistung rückwirkend in ein System der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen worden sind,
b)
die außerhalb der Herkunftsgebiete ohne Beitragsleistung an den Träger im Herkunftsgebiet oder in einem System nach Absatz 2 Satz 3 zurückgelegt worden sind,
c)
für die Entgeltpunkte nicht ermittelt werden,
d)
die von Zeit- oder Berufssoldaten oder vergleichbaren Personen zurückgelegt worden sind.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz - FANG | § 4


(1) § 15 Abs. 1 Satz 3 des Fremdrentengesetzes ist nicht anzuwenden, wenn hierdurch eine besondere Härte vermieden wird. Mögliche Leistungen eines fremden Trägers stehen den bereits anerkannten Ansprüchen für Berechtigte nach § 1 Buchstabe b des Frem

Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz - FANG | § 5


(1) Werden Zeiten der in §§ 15 und 16 des Fremdrentengesetzes genannten Art angerechnet, so sind zur Ermittlung der Entgeltpunkte nach Maßgabe der Anlage 1 des Fremdrentengesetzes a) für Zeiten bis zum 28. Juni 1942 für jede Woche die Lohn- und Beitr
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Fremdrentengesetz - FRG | § 22


(1) Für Zeiten der in §§ 15 und 16 genannten Art werden Entgeltpunkte in Anwendung von § 256b Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz, Satz 2 und 9 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ermittelt. Hierzu werden für Zeiten nach dem 31. Dezember 1949 die in Anlag

Fremdrentengesetz - FRG | § 20


(1) Zeiten der in den §§ 15 und 16 genannten Art werden der allgemeinen Rentenversicherung zugeordnet, soweit die nachfolgenden Vorschriften nichts Abweichendes bestimmen. (2) Die in § 15 genannten Beitragszeiten werden, sofern sie auf Grund einer P

Fremdrentengesetz - FRG | § 18


(1) § 15 findet keine Anwendung, wenn die Beiträge als einmalige Einlage oder als laufende Beiträge zur Versicherung anderer als der Pflichtleistungen (Zusatzversicherung) entrichtet sind. (2) § 16 findet keine Anwendung für Beschäftigungen während

Fremdrentengesetz - FRG | § 29


(1) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten, in denen eine in den §§ 15 und 16 genannte Beschäftigung oder Tätigkeit durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Leistungen zur Rehabilitation, Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfr
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Fremdrentengesetz - FRG | § 1


Dieses Gesetz findet unbeschadet des § 5 Abs. 4 und des § 17 Anwendung auf a) Vertriebene im Sinne des § 1 des Bundesvertriebenengesetzes sowie Spätaussiedler im Sinne des § 4 des Bundesvertriebenengesetzes, die als solche in der Bundesrepublik Deuts

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74 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. März 2006 - XII ZB 69/03

bei uns veröffentlicht am 29.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 69/03 vom 29. März 2006 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587; EGBGB Artt. 220 Abs. 1, 234 § 6 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Zwischen Ehegatten, die wä

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Feb. 2018 - S 4 R 875/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 18. Mai 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. September 2016 verpflichtet, die Bescheide vom 5. Januar 2012 und 18. Mai 2016 teilweise zurückzunehm

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 19 R 256/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 07.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Mai 2018 - L 19 R 464/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Apr. 2015 - L 20 R 562/12

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Gründe Bayerisches Landessozialgericht L 20 R 562/12 Im Namen des Volkes URTEIL S 3 R 634/09 In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin und Berufungsklägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B., B

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. März 2014 - L 20 R 760/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 07.06.2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 20 R 332/12

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.03.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Sept. 2014 - L 19 R 1086/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.09.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. März 2014 - L 19 R 156/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 29.01.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugel

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - L 19 R 298/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 11. Mai 2017 - S 3 R 472/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Die Beteiligten streiten um eine höhere Altersrente für den Kläger im Wege eines Überprüfungsve

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juli 2018 - L 19 R 36/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.12.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Würzburg Urteil, 04. Aug. 2016 - S 3 R 1138/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie über das angenommene Teilanerkenntnis vom 04.08.2016 hinausgeht. II. Die Beklagte trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Tatbestand Zwischen den

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - L 13 R 900/13

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - L 13 R 899/13

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2014 - L 13 R 905/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Zuordnung der vom Kläger im Zeitraum 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 2011 zurückgelegten Versicherungszeiten zur Qualifikationsgruppe 1 der Anlage 13 zum SGB VI. Der 1946 geborene Kläger

Bundessozialgericht Beschluss, 29. Juni 2018 - B 13 R 9/16 B

bei uns veröffentlicht am 29.06.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Juni 2018 - B 13 R 273/16 B

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - B 13 R 25/14 R

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. August 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - B 13 R 12/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 18. März 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Nov. 2016 - L 7 R 2582/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor Die Klage gegen den Bescheid vom 3. Juli 2014 wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf höhere Regelaltersrente unter ungek

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Okt. 2016 - L 10 R 4174/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18.08.2015 aufgehoben.Die Klage wird abgewiesen.Die Beklagte hat dem Kläger außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Apr. 2016 - L 10 R 689/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 29.01.2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist streit

Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Feb. 2016 - L 14 R 779/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.07.2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird endgültig auf 20.053,17 EUR festgesetzt. Die Revi

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 13. Okt. 2015 - S 17 R 1966/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen.II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten die ungekürzte Berücksichtigung von nach dem Fremdrentengesetz (FRG) in Rumänien zurückgelegten Versicheru

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 01. Okt. 2015 - L 9 R 3191/15 ER-B

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 2. Juli 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Streitig ist die An

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 30. Juni 2015 - S 44 R 2566/12

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer höheren Regelaltersrente. 3Der am 00.00.1947 geborene Kläger siedelte im Jahre 1975 aus Polen in die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Juni 2015 - L 9 R 4225/11

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. Juli 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt höhere Altersrente f

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - B 13 R 36/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Mai 2013 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - B 13 R 27/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2013 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen v

Landessozialgericht NRW Urteil, 23. März 2015 - L 3 R 623/12

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.06.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestan

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 04. März 2015 - 4 UF 99/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) und unter Zurückweisung der Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 23.07.2014 (18 F 326/08 VA) in Absatz 3 des Entscheidungsausspruchs w

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2014 - 1 C 12/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die nachträgliche Erteilung eines Aufnahmebescheides. 2

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Feb. 2014 - L 10 R 1393/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 23.02.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist die Gewährung höherer Altersren

Bundessozialgericht Urteil, 10. Dez. 2013 - B 13 R 9/13 R

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Nov. 2013 - L 3 R 137/12 WA

bei uns veröffentlicht am 19.11.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. September 2005 aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten. Die Revi

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 295/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.03.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 314/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.03.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 250/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.02.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig zwischen den Bet

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 999/12

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.11.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist der Beginn e

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 317/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.03.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist der Beginn e

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Feb. 2013 - L 9 R 5008/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Der aus Ungarn stammende Klä

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2012 - L 13 R 5065/09

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kl

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Dez. 2011 - L 2 R 5754/10

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 5. November 2010 wird zurückgewiesen und die Klage gegen den Bescheid vom 15. März 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. Mai 2010 abgewiesen.Außergerichtlich

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2011 - B 5 R 36/11 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. März 2011 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 36/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 17. September 2004 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 39/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Oktober 2004 abgeändert und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 8. August

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 49/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 17. September 2004 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 41/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2006 wird zurückgewiesen.

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Dieses Gesetz findet unbeschadet des § 5 Abs. 4 und des § 17 Anwendung auf a) Vertriebene im Sinne des § 1 des Bundesvertriebenengesetzes sowie Spätaussiedler im Sinne des § 4 des Bundesvertriebenengesetzes, die als solche in der Bundesrepublik Deutschland...