Dieses Gesetz findet unbeschadet des § 5 Abs. 4 und des § 17 Anwendung auf

a)
Vertriebene im Sinne des § 1 des Bundesvertriebenengesetzes sowie Spätaussiedler im Sinne des § 4 des Bundesvertriebenengesetzes, die als solche in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind,
b)
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und frühere deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, wenn sie unabhängig von den Kriegsauswirkungen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genommen haben, jedoch infolge der Kriegsauswirkungen den früher für sie zuständigen Versicherungsträger eines auswärtigen Staates nicht mehr in Anspruch nehmen können,
c)
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und frühere deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, die nach dem 8. Mai 1945 in ein ausländisches Staatsgebiet zur Arbeitsleistung verbracht wurden,
d)
heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 269), auch wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder erwerben,
e)
Hinterbliebene der in Buchstaben a bis d genannten Personen bezüglich der Gewährung von Leistungen an Hinterbliebene.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 5 Versicherungspflicht


(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht be

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 294 Anspruchsvoraussetzungen


(1) Eine Mutter, die vor dem 1. Januar 1921 geboren ist, erhält für jedes Kind, das sie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland lebend geboren hat, eine Leistung für Kindererziehung. Der Geburt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht die Gebu
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Fremdrentengesetz - FRG | § 15


(1) Beitragszeiten, die bei einem nichtdeutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen zurückgelegt sind, stehen den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleich. Sind die Beiträge auf Grund einer abhängigen Beschäftigung oder einer s

Fremdrentengesetz - FRG | § 5


(1) Nach den für die gesetzliche Unfallversicherung maßgebenden bundesrechtlichen Vorschriften wird auch entschädigt 1. ein außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland eingetretener Arbeitsunfall, wenn der Verletzte im Zeitpunkt des Unfalls

Fremdrentengesetz - FRG | § 17


(1) (2) § 16 gilt auch für die vor dem 9. Mai 1945 in den ehemaligen deutschen Ostgebieten verrichtete Beschäftigung eines Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder eines früheren deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Arti

Fremdrentengesetz - FRG | § 14a


Bei Renten wegen Todes an Witwen und Witwer von Personen, die nicht zum Personenkreis des § 1 gehören, werden Zeiten nach diesem Gesetz nicht angerechnet. Dies gilt nicht für Berechtigte, die vor dem 1. Januar 2002 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in de
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 4 Spätaussiedler


(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes sein

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 1 Vertriebener


(1) Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach de
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Fremdrentengesetz - FRG | § 5


(1) Nach den für die gesetzliche Unfallversicherung maßgebenden bundesrechtlichen Vorschriften wird auch entschädigt 1. ein außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland eingetretener Arbeitsunfall, wenn der Verletzte im Zeitpunkt des Unfalls

Fremdrentengesetz - FRG | § 17


(1) (2) § 16 gilt auch für die vor dem 9. Mai 1945 in den ehemaligen deutschen Ostgebieten verrichtete Beschäftigung eines Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder eines früheren deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Arti

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

25 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 19 R 256/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 07.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - L 19 R 298/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - L 13 R 900/13

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - L 13 R 899/13

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2014 - L 13 R 905/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Zuordnung der vom Kläger im Zeitraum 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 2011 zurückgelegten Versicherungszeiten zur Qualifikationsgruppe 1 der Anlage 13 zum SGB VI. Der 1946 geborene Kläger

Bundessozialgericht Beschluss, 29. Juni 2018 - B 13 R 9/16 B

bei uns veröffentlicht am 29.06.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 8 U 33/14

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 28. April 2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 30. Juni 2015 - S 44 R 2566/12

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer höheren Regelaltersrente. 3Der am 00.00.1947 geborene Kläger siedelte im Jahre 1975 aus Polen in die

Landessozialgericht NRW Urteil, 23. März 2015 - L 3 R 623/12

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.06.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestan

Landessozialgericht NRW Urteil, 19. Aug. 2014 - L 4 U 104/12

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.12.2011 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Ta

Bundessozialgericht Beschluss, 11. Apr. 2014 - B 11 AL 120/13 B

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. August 2013 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Nov. 2013 - L 3 R 137/12 WA

bei uns veröffentlicht am 19.11.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. September 2005 aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten. Die Revi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. März 2013 - L 9 R 1796/10

bei uns veröffentlicht am 19.03.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 25. März 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die Gewährung

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2012 - L 13 R 5065/09

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kl

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 36/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 17. September 2004 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 39/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Oktober 2004 abgeändert und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 8. August

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 49/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 17. September 2004 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 41/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2006 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 40/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. März 2006 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2010 - L 11 R 2534/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. Dezember 2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 18. Dezember 2007 verurteilt wird, bei der Ber

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2009 - L 13 R 5352/07

bei uns veröffentlicht am 18.11.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. November 2002 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Sept. 2009 - L 10 R 3223/07

bei uns veröffentlicht am 17.09.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid vom 14.05.2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Im Streit st

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Aug. 2006 - L 11 R 2622/05

bei uns veröffentlicht am 29.08.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 29. April 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Der Kläger begehrt

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 19. Juli 2005 - 12 U 36/05

bei uns veröffentlicht am 19.07.2005

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 03. Dezember 2004 - 6 O 56/04 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2005 - L 3 R 4834/02

bei uns veröffentlicht am 16.03.2005

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts vom 12. November 2002 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08. Februar 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08. Juli 1999 verurteilt, die

Referenzen

(1) Nach den für die gesetzliche Unfallversicherung maßgebenden bundesrechtlichen Vorschriften wird auch entschädigt 1. ein außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland eingetretener Arbeitsunfall, wenn der Verletzte im Zeitpunkt des Unfalls bei einem...
(1) (2) § 16 gilt auch für die vor dem 9. Mai 1945 in den ehemaligen deutschen Ostgebieten verrichtete Beschäftigung eines Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder eines früheren deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Artikels 116 Abs...
(1) Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem...
(1) Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem...
(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen...
(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen...
(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen...