FPackVAmtlich · § 5 UrhG
Fertigpackungsverordnung
Rechtsstand: 18.11.2020Fundstelle: BGBl I 2020, 2504Ausgefertigt: 18.11.2020
Gliederung
44 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 4 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 5 Abtropfgewicht
- § 6 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln
- § 8 Herstellerangabe
- § 9 Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen
- § 10 Besondere Nennfüllmengenanforderungen
- § 11 ℮-Zeichen
- Abschnitt 3EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
- Abschnitt 4Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
- Abschnitt 5Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel
- § 15 Allgemeine Vorschriften
- § 16 Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel
- § 17 Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 18 Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 19 Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 20 Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung
- § 21 Kennzeichnung der Stückzahl
- § 22 Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung
- § 23 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen
- Abschnitt 6Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche
- § 24 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 25 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 26 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 27 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- § 28 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- Abschnitt 7Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- Abschnitt 8Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
- Abschnitt 9Maßbehältnisse
- Abschnitt 10Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentations- pflichten sowie Marktüberwachung
- Abschnitt 11Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften