Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG | § 8 Umgehungsverbot

Die §§ 2 bis 7 finden auf Verträge, die darauf abzielen, die Zwecke eines Fernunterrichtsvertrags (§ 2) in einer anderen Rechtsform zu erreichen, entsprechende Anwendung.

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Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG | § 2 Rechte und Pflichten der Vertragschließenden


(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den Lernerfolg zu überwachen,

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Landgericht Stralsund Urteil, 24. Juni 2015 - 1 S 203/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Stralsund - 12 C 300/14 - vom 18.09.2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in

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(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den Lernerfolg zu überwachen, insbesondere...