Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 348 Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht

(1) Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Über die Eröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen. War die Verfügung von Todes wegen verschlossen, ist in der Niederschrift festzustellen, ob der Verschluss unversehrt war.

(2) Das Gericht kann zur Eröffnung der Verfügung von Todes wegen einen Termin bestimmen und die gesetzlichen Erben sowie die sonstigen Beteiligten zum Termin laden. Den Erschienenen ist der Inhalt der Verfügung von Todes wegen mündlich bekannt zu geben. Sie kann den Erschienenen auch vorgelegt werden; auf Verlangen ist sie ihnen vorzulegen.

(3) Das Gericht hat den Beteiligten den sie betreffenden Inhalt der Verfügung von Todes wegen schriftlich bekannt zu geben. Dies gilt nicht für Beteiligte, die in einem Termin nach Absatz 2 anwesend waren.

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Erbrecht: Voreintragung der Erbengemeinschaft ist nicht immer erforderlich

29.05.2018

Eine Voreintragung der Erbengemeinschaft ist nicht erforderlich, wenn Miterben ihre Erbteile im Wege der Abschichtung auf einen Miterben übertragen, der sodann seine Eintragung als Alleineigentümer beantragt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Erbengemeinschaft

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§ 348 FamFG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 266 Sonstige Familiensachen


(1) Sonstige Familiensachen sind Verfahren, die1.Ansprüche zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses sowie in den Fällen der §§ 1298 und 1299 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwisch

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 269 Lebenspartnerschaftssachen


(1) Lebenspartnerschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben:1.die Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes,2.die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft,3.die elterli

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 351 Eröffnungsfrist für Verfügungen von Todes wegen


Befindet sich ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag seit mehr als 30 Jahren in amtlicher Verwahrung, soll die verwahrende Stelle von Amts wegen ermitteln, ob der Erblasser noch lebt. Kann die verwahrende Stelle nicht erm

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2016 - XI ZR 440/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 440/15 Verkündet am: 5. April 2016 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. März 2017 - 31 AR 47/17

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Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Okt. 2015 - 34 Wx 274/15

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Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 274/15 Beschluss vom 28.10.2015 AG Deggendorf - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: O. - Antragstellerin und Beschwerd

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Okt. 2015 - 34 Wx 92/14

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Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 92/14 Beschluss vom 28.10.2015 Karpfham Bl. 971-16 AG Passau - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligter: ... wege

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Apr. 2018 - 34 Wx 13/18

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Altötting – Grundbuchamt – vom 28. Dezember 2017 aufgehoben, soweit darin eine Ergänzung des Antrags auf Voreintragung der Erbengeme

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Okt. 2017 - 31 Wx 330/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1, 2 und 3 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 8.8.2017 betreffend die Beanstandung des mangelnden Nachweises der Erbfolge durch Vorlage eines Erbscheins

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2016 - 34 Wx 144/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 3. März 2016 aufgehoben, soweit 1. die Eintragung eines Wohnungsrechts von der Voreintragung und Zustim

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Okt. 2014 - 34 Wx 293/14

bei uns veröffentlicht am 31.10.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 17. Juni 2014 aufgehoben. Gründe I. In mehreren Grundbüchern ist der am ... 2013 verstorbene ...

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Juli 2018 - 34 Wx 174/18

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. April 2018 dahingehend geändert, dass Frist zur Behebung des Eintragungshindernisses gesetzt wird bis zum 28. Sep

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 26. Aug. 2016 - 15 W 73/16

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 9. April 2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts – Dortmund vom 20. März 2015 (Nichtabhilfeentscheidung vom 3. Februar 2016) abgeändert. Dem Beschwerdeführer wird Akteneinsicht d

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 08. Aug. 2016 - 2 Wx 220/16

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor Zuständig ist das Amtsgericht Schöneberg. 1G r ü n d e : 21. 3Mit notariell beurkundeter, bei dem Amtsgericht Wermelskirchen am 15.04.2015 eingegangener Erklärung vom 10.04.2015 hat der Antragsteller die Erteilung eines Alleinerbscheins und b

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Feb. 2016 - I-3 Wx 34/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor 1. Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Antrag der Beteiligten zu 2. auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins für sie und die Beteiligte zu 1. wird zurückgewiesen. 3. Der Geschäftswert wird auf 100.000,-- € festg

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 05. Aug. 2015 - 12 W 8/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 7. November und 18. Dezember 2014 aufgehoben. Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden n

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 12. Dez. 2014 - 10 W 102/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Herne vom 24.04.2014 teilweise abgeändert. Ergänzend zu der bislang gewährten Einsicht in die letztwilligen Verfügungen des Erblassers werden dem Beteiligten zu 1) di