Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 180 Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis

Die Anerkennung der Vaterschaft, die Zustimmung der Mutter sowie der Widerruf der Anerkennung können auch in einem Erörterungstermin zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. Das Gleiche gilt für die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, des Kindes oder eines gesetzlichen Vertreters.

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published on 27/03/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 71/12 vom 27. März 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1599 Abs. 2; ZPO § 641 c; FamFG § 180 a) Die im Rahmen des sogenannten scheidungsakzessorischen Status
published on 01/12/2011 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 29.10.2011 - 22 XIV 87 B/11 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Geschäftswert
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