Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 120 Vollstreckung

(1) Die Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung.

(2) Endentscheidungen sind mit Wirksamwerden vollstreckbar. Macht der Verpflichtete glaubhaft, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, hat das Gericht auf seinen Antrag die Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft in der Endentscheidung einzustellen oder zu beschränken. In den Fällen des § 707 Abs. 1 und des § 719 Abs. 1 der Zivilprozessordnung kann die Vollstreckung nur unter denselben Voraussetzungen eingestellt oder beschränkt werden.

(3) Die Verpflichtung zur Eingehung der Ehe und zur Herstellung des ehelichen Lebens unterliegt nicht der Vollstreckung.

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Familienrecht: Zur Wirksamkeit vertraglicher Unterhaltsvereinbarungen

11.11.2015

Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs festgestellt worden ist.

Kindesunterhalt: Auch ein titulierter Unterhaltsanspruch kann verwirken

23.10.2014

Auch titulierte Ansprüche auf Kindesunterhalt unterliegen der Verwirkung, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden.
Kindesunterhalt

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Auslandsunterhaltsgesetz - AUG 2011 | § 66 Vollstreckungsabwehrantrag


(1) Ist ein ausländischer Titel nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 ohne Exequaturverfahren vollstreckbar oder nach dieser Verordnung oder einem der in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Abkommen für vollstreckbar erklärt, so kann der Schuldner E

Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 56 Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage


(1) Ist die Zwangsvollstreckung aus einem Titel zugelassen, so kann der Verpflichtete Einwendungen gegen den Anspruch selbst in einem Verfahren nach § 767 der Zivilprozessordnung oder, wenn der Titel eine Unterhaltssache betrifft, in einem Verfahren
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 719 Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch


(1) Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung einges

Zivilprozessordnung - ZPO | § 707 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung


(1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag

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Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2020 - VII ZB 5/19

bei uns veröffentlicht am 15.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 5/19 vom 15. Januar 2020 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 850d, § 850e Nr. 2a Satz 1; SGB II § 42 Abs. 4 Satz 1 Arbeitslosengeld II-Leistungen,

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2019 - XII ZB 564/18

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 564/18 vom 27. März 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 61 Ist ein Beteiligter zur Belegvorlage verpflichtet worden und umfasst diese Verpflichtung die Besc

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - XII ZB 560/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 560/16 vom 8. Mai 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 727; SGB II § 33 Abs. 2; SGB XII § 94 Abs. 3 Im vereinfachten Verfahren der Umschreibung eines Unterhalt

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2019 - XII ZB 357/18

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 357/18 Verkündet am: 15. Mai 2019 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2012 - XII ZB 229/11

bei uns veröffentlicht am 07.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 229/11 Verkündet am: 7. November 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Sept. 2019 - IX ZR 264/18

bei uns veröffentlicht am 12.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 264/18 Verkündet am: 12. September 2019 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2013 - XII ZB 333/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 333/12 Verkündet am: 13. November 2013 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Mai 2017 - 2 WF 145/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 10.08.2016 (254 FH 133/16) wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdever

Oberlandesgericht München Endbeschluss, 18. Juli 2018 - 12 UF 202/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts Miesbach vom 21.12.2017 in Ziffer 1 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Antragsgegner werden gesamtschuldnerisch verpflichtet, an die Antra

Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 10. Jan. 2017 - 3 F 911/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor 1. Gegen den Schuldner R. Mauro Roberto wird zur Erzwingung, der ihm in dem wirksamen Teil-Versäumnisbeschluss des AG Aschaffenburg vom 25.07.2016 auferlegten Handlung, nämlich Auskunft über sein Einkommen vom 01.01.2015 bi

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 22. Feb. 2017 - 2 WF 18/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 10.01.2017 (3 F 911/16) wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Besc

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Dez. 2016 - 10 UF 16/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin und Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichtes Schwerin - Familiengericht - vom 15.12.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst: a. Der Antragsgegner wird verpflicht

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 02. Mai 2016 - 13 WF 297/16

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuwied vom 15.03.2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt. Gründe I

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. März 2016 - 18 UF 38/16

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Teilanerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts Balingen - Familiengericht - 3 F 206/11 vom 19.2.2016 aufgehoben und das Verfahren an das Familiengericht zurückve

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. Dez. 2015 - 2 WF 198/15

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 15.10.2015 gegen den am 30.09.2015 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warburg wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten.

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2015 - XII ZB 524/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB524/14 vom 28. Oktober 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1379; FamFG § 61 Abs. 1 Allein der Umstand, dass ein Auskunftstitel vollstreckt wird, erhöht die für

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2015 - XII ZB 1/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB1/15 Verkündet am: 30. September 2015 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2015 - XII ZB 62/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 62/14 vom 23. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja UnterhaltsvorschussG § 7 Abs. 4; ZPO § 727 Ein vom Land gemäß § 7 Abs. 4 UVG erstrittener Unterhaltstite

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juli 2015 - XII ZB 131/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 131/15 vom 22. Juli 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 117 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 520 Abs. 3 Zur Frage, wann in Ehe- und Familienstreitsachen eine Eingabe, m

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Juni 2015 - 2 WF 81/15

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 06.05.2015 werden der die Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warburg vom 24.04.2015 sowie der Nichtabhilfebeschluss des Familiengerichts vom 26.05

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Apr. 2015 - 15 W 132/15

bei uns veröffentlicht am 07.04.2015

Tenor Das Grundbuchamt wird angewiesen, die in Abt. III unter laufender Nummer 3  zugunsten des Beteiligten zu 2) eingetragene Zwangssicherungshypothek über 20.000,00 € zu löschen. Eine Kostenerstattung für das Beschwerdeverfahren wird nicht angeord

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Nov. 2014 - 18 UF 239/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor Der Antrag des Antragsgegners auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts Balingen - Familiengericht - vom 08.07.2014, Az.: 3 F 2/14, wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Der Ant

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2014 - XII ZB 284/13

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB284/13 vom 17. September 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 3, 767; FamFG § 61 Abs. 1 Liegt eine die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidu

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2014 - XII ZB 201/13

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB201/13 Verkündet am: 2. Juli 2014 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. März 2014 - 6 UF 196/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsstellers wird der am 13. November 2013 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Essen (AZ: 108a F 124/13) abgeändert. Die Zwangsvollstreckung aus den Urkunden des Jugendamts der Stadt S vom 26.04.1999 (UR-Nr. 198/199

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Feb. 2014 - II-2 UF 153/13

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor Der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 08.05.2013 – Az. 36 FH 12/12 – wird dahingehend abgeändert, dass der von dem Antragsgegner an den Antragsteller für das Kind Linus Rudolf, geb. am 26.12.2008, zum Ersten eines j

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. März 2013 - 8 UF 180/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 13. Juni 2012 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Merseburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 28. Feb. 2013 - 18 UF 363/12

bei uns veröffentlicht am 28.02.2013

Tenor Der Antrag der Antragsgegnerin vom 20.02.2013 wird zurückgewiesen. Gründe   1 Dem Antrag der Antragsgegnerin, die sofortige Wirksamkeit von Ziffer 3 des angefochtenen Beschlusses anzuordnen, kann nicht stattgegeben werden. Es fehlt an ein

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Aug. 2012 - 3 WF 166/12

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Dessau-Roßlau vom 26.04.2012 (Az.: 3 F 658/10) abgeändert und der Antrag vom 22.03.2012 zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trä

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 17. Apr. 2012 - 11 UF 205/12

bei uns veröffentlicht am 17.04.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Altenkirchen vom 15.02.2012 aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, a) gegenüber dem Amtsgericht Siegburg zu dessen Aktenzeic

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Apr. 2010 - 2 WF 40/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2010

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim vom 19.02.2010 (AZ. 2 F 69/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass anstelle des festgesetztes Zwangsgeldes von 500,00 EUR die Zahlung

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(1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass...
(1) Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden...