Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 16 Zulage für Klimaerprobung
Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 16 Zulage für Klimaerprobung
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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen Inhaltsverzeichnis
Beamte und Soldaten, die an einer Klimaerprobung im Freien bei extremen Kälte- oder Hitzeeinwirkungen teilnehmen, erhalten eine Zulage. Die Zulage beträgt bei einem Wind-Chill-Faktor von mindestens 1 400 oder bei einem Wet-Bulb-Globe-Temperature-Index von mindestens 20
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 30/05/2017 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger ist Polizeivollzugsbeamter im Land Sachsen-Anhalt im Rang eines Polizeioberkommissars und war bei der Beklagten bis zum 30.11.2015 als Sachbearbeiter Einsatz (Gruppenführer EE) der Zentralen Verfügungseinheit im Zentralen E
published on 11/03/2015 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Besoldung.
2
Die Klägerin ist Beamtin des Landes Sachsen-Anhalt. Sie ist in der Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau tätig und war bis zum Ablauf des Mai 2001 in Wechselschicht tät
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