Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
Amtlich · § 5 UrhG

Art 3 EuFernsAbkG

Zeitreise: 06.06.1967

(1) (2) Der Schutz gegen die Festlegung von Einzelbildern oder gegen die Vervielfältigung dieser Festlegung aus Fernsehsendungen eines Sendeunternehmens, das im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens nach deren Rechtsvorschriften errichtet ist oder dort Sendungen durchführt, wird im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht gewährt, wenn die andere Partei von dem Vorbehalt des Artikels 3 Abs. 1 Buchstabe d des Abkommens Gebrauch gemacht hat.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.