Einkommensteuergesetz - EStG | § 4b Direktversicherung
Einkommensteuergesetz - EStG | § 4b Direktversicherung
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Einkommensteuergesetz Inhaltsverzeichnis
1Der Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung, die von einem Steuerpflichtigen aus betrieblichem Anlass abgeschlossen wird, ist dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen nicht zuzurechnen, soweit am Schluss des Wirtschaftsjahres hinsichtlich der Leistungen des Versicherers die Person, auf deren Leben die Lebensversicherung abgeschlossen ist, oder ihre Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.2Das gilt auch, wenn der Steuerpflichtige die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetreten oder beliehen hat, sofern er sich der bezugsberechtigten Person gegenüber schriftlich verpflichtet, sie bei Eintritt des Versicherungsfalls so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre.
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published on 24/08/2017 00:00
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. September 2015 15 K 3676/13 aufgehoben.
published on 26/11/2014 00:00
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 24. September 2009 3 K 14/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 24/07/2008 00:00
Tatbestand
1 Streitig ist, ob Prämien für zwei Lebensversicherungsverträge als Betriebsausgaben abzuziehen sind.
2 Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG (KG), an der in den Streitjahren 1995 - 1997 die A-GmbH als Komplementärin und 18 we
published on 16/05/2006 00:00
Tatbestand
1
Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses (EAV) durch Barlohnumwandlung geleistet werden, zu einer Überversorgung führen.
2
An
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