Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG | § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

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Arbeitsrecht für Startups und Gründer – ein Ausblick

23.10.2017

Unternehmensgründer sollten sich bereits in der Gründungsphase mit einigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen vertraut machen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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Referenzen - Gesetze | § 3 EntgFG

§ 3 EntgFG zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 3 EntgFG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Aufwendungsausgleichsgesetz - AufAG | § 7 Aufbringung der Mittel


(1) Die Mittel zur Durchführung der U1- und U2-Verfahren werden von den am Ausgleich beteiligten Arbeitgebern jeweils durch gesonderte Umlagen aufgebracht, die die erforderlichen Verwaltungskosten angemessen berücksichtigen. (2) Die Umlagen sind jew

Aufwendungsausgleichsgesetz - AufAG | § 2 Erstattung


(1) Die zu gewährenden Beträge werden dem Arbeitgeber von der Krankenkasse ausgezahlt, bei der die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Auszubildenden oder die nach § 18 oder § 20 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes anspruchsberechtigten Frauen vers

Aufwendungsausgleichsgesetz - AufAG | § 4 Versagung und Rückforderung der Erstattung


(1) Die Erstattung kann im Einzelfall versagt werden, solange der Arbeitgeber die nach § 3 Abs. 2 erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig macht. (2) Die Krankenkasse hat Erstattungsbeträge vom Arbeitgeber insbesondere zurückzufordern,
§ 3 EntgFG wird zitiert von 3 anderen §§ im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG | § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts


(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. (1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das z

Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG | § 9 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation


(1) Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Ve

Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG | § 3a Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen


(1) Ist ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §§ 8 und 8a des Transplantationsgesetzes erfolgt, oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen im S

Referenzen - Urteile | § 3 EntgFG

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 EntgFG.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 5. Mai 2021 - B 7 K 21.210

bei uns veröffentlicht am 01.10.2021

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine weitere Verdienstausfallentschädigung nebst Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 280,16 EUR zu erstatten. Der Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 29.01.2021 wir

Arbeitsgericht Passau Endurteil, 24. März 2016 - 1 Ca 323/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Kläger die Zeit, für die er von der Beklagten zur Ausübung des Ehrenamts als Kreisrat des Landkreises F.-G. bezahlt oder unbezahlt freizustellen ist und die in seine Kernarbeitszeit fällt, nicht nachz

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 15. Nov. 2018 - L 6 SV 1/18

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 26. Januar 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Aug. 2018 - 5 Sa 298/17

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. April 2018, Az. 5 Sa 298/17, wird aufrechterhalten. 2. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelass

Bundessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - B 1 KR 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 25. Juli 2017 - 3 Bf 96/15

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. März 2015 insoweit, als darin der Klage stattgegeben wird und soweit es die Rücknahme erfolgter „Bewilligungen“ be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Juni 2017 - 5 Sa 508/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 19.10.2016, Az. 3 Ca 855/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Bundessozialgericht Urteil, 31. Mai 2016 - B 1 KR 17/15 R

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. August 2014 wird zurückgewiesen.

Landgericht Duisburg Urteil, 06. März 2015 - 2 O 205/12

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.048,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.07.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägeri

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Apr. 2014 - 5 Sa 579/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26. November 2013, Az. 12 Ca 1434/13, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten ü

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Jan. 2014 - 5 Sa 318/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 28. Juni 2013, Az. 4 Ca 2404/12, teilweise abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster u

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - B 11 AL 11/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 15. März 2012 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juni 2013 - 10 Sa 17/13

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21. August 2012, Az. 9 Ca 2261/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über d

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 18. Apr. 2013 - 5 U 416/11 - 58

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das am 21.9.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az.: 12 O 197/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird, soweit Versicherungsleistungen für die Zei

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 05. Dez. 2012 - 1 A 142/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Lohnersatzleistungen. 2 Er war im Jahr 2010 Arbeitgeber des Herrn A. G.. Herr G. nahm am 25.04.2010 als Feuerwehreinsatzkraft der Ortsfeuerwehr D. der Beklagten an einer Löschangrif

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Aug. 2011 - 10 Sa 156/11

bei uns veröffentlicht am 04.08.2011

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10. Februar 2011, Az.: 4 Ca 1765/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Juni 2010 - 10 Sa 77/10

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 15.12.2009, 6 Ca 984/09, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kl

Landgericht Karlsruhe Urteil, 05. Feb. 2010 - 6 S 18/09

bei uns veröffentlicht am 05.02.2010

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 09.06.2009, Az.: 2 C 112/09, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Jan. 2010 - 5 AZR 53/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. November 2008 - 8 Sa 319/08 - aufgehoben.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2009 - L 5 KR 33/08

bei uns veröffentlicht am 25.02.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 4. April 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 18. Jan. 2006 - 3 Sa 549/05

bei uns veröffentlicht am 18.01.2006

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 20.10.2005 - 2 Ca 957/05 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.730,09 Euro netto - Vergütung für Dezember 2004 - nebst 5% Zinsen üb