Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG | § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG | § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
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Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall Inhaltsverzeichnis
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.
(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.
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(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszei
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
(1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das z
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published on 14/07/2015 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Essen vom 12.06.2014 - 1 Ca 674/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
1TATBESTAND:
2Die Parteien streiten um Feiertagsvergütung.
3Die am 29.03.19
published on 03/04/2014 00:00
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26. November 2013, Az. 12 Ca 1434/13, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten ü
published on 25/01/2013 00:00
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 1.8.2012 - AZ: 12 Ca 456/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parte
published on 04/11/2011 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Gründe
I.
1 Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass er hinsichtlich der Einführung einer Soll-Jahresarbeitszeit für im Fahrdienst Beschäftigte des Personennahverkehrs in ... ein Mitbestimmungs
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