Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 14 Rückforderung
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Eigenheimzulagengesetz Inhaltsverzeichnis
Ergibt sich auf Grund der Neufestsetzung eine Minderung der Eigenheimzulage oder wird die Festsetzung aufgehoben, sind überzahlte Beträge innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zurückzuzahlen.
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published on 06/03/2019 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist, ob der Kläger in seiner Eigenschaft als ehemaliger Insolvenzverwalter der A für zurückgef
published on 17/04/2018 00:00
Tenor
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. August 2016 2 K 2359/14 sowie der Bescheid über Eigenheimzulage ab 2003 vom 8. März 2013 in Gestalt d
published on 09/06/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
1Tatbestand
2Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin verpflichtet ist, die an sie als Treuhänderin der Eheleute L ausgezahl
published on 12/01/2016 00:00
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2014 2 K 1287/13 aufgehoben.
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