Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Ausschluss von Rebflächen

Zeitreise: 10.03.2009

(1) In einer Rechtsverordnung nach § 3 kann die Gewährung einer Rodungsprämie ausgeschlossen werden für Rebflächen mit 1. einer Hangneigung von 30 vom Hundert und mehr oder 2. mit Terrassen.

(2) Ferner kann in einer Rechtsverordnung nach § 3 vorgesehen werden, dass Anträge auf Rodungsprämien in einem bestimmten Anbaugebiet abzulehnen sind, soweit die in dem bestimmten Anbaugebiet beantragten und genehmigten Rodungsmaßnahmen einen Umfang von 10 vom Hundert der Rebfläche des Anbaugebiets erreicht haben. Im Falle einer Regelung nach Satz 1 sind durch geeignete Verfahrensbestimmungen Vorkehrungen für eine gleichmäßige Behandlung aller Anträge zu treffen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.