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§ 26Amtlich · § 5 UrhG

Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines

Zeitreise: 03.07.2026

Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 9 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.

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