Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 27a

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ist Beschädigten und Hinterbliebenen zu erbringen, soweit der Lebensunterhalt nicht aus den übrigen Leistungen nach diesem Gesetz und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gelten die Bestimmungen des Dritten Kapitels und die §§ 134 und 140 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch unter Berücksichtigung der besonderen Lage der Beschädigten oder Hinterbliebenen entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 8 §§ in anderen Gesetzen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 7 Ausschluss vom Wohngeld


(1) Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von1.Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,2.Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Bu

Abgabenordnung - AO 1977 | § 53 Mildtätige Zwecke


Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, 1. die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder2. deren Bezüg

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 228 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle


(1) Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 138 Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen


(1) Ein Beitrag ist nicht aufzubringen bei1.heilpädagogischen Leistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 3,2.Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 109,3.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 111 Absatz 1,4.Leistungen zur Teilhabe an
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 25e


(1) Einkommen der Leistungsberechtigten ist zur Bedarfsdeckung nur einzusetzen, soweit es im Monat eine Einkommensgrenze übersteigt, die sich ergibt aus 1. einem Grundbetrag in Höhe von 2,65 vom Hundert des Bemessungsbetrags des § 33 Abs. 1 Satz 2 Bu

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 25b


(1) Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind 1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen (§§ 26 und 26a),2. Krankenhilfe (§ 26b),3. Hilfe zur Pflege (§ 26c),4. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26d),5. Altenhilfe (§ 26e

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 27h


(1) Haben Beschädigte oder Hinterbliebene für die Zeit, für die Hilfe erbracht wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 88 Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke


Leistungsberechtigte, 1. die am 31. Dezember 2019 in einer stationären Einrichtung leben und Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 27d Absatz 1 Nummer 3 beziehen,2. die nach § 27a leistungsberechtigt sind und3. denen im Monat Januar 2020 eine lau
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 134 Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2023


(1) Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a Absatz 3 zum 1. Januar 2023 beträgt 4,54 Prozent. Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a Absatz 4 zum 1. Januar 2023 beträgt 6,9

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Jan. 2019 - L 18 SB 176/18 NZB

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 8. August 2018, S 13 SB 406/17, wird zurückgewiesen. II. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin

Sozialgericht Landshut Urteil, 27. Juli 2017 - S 11 AS 170/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 28.01.2016 und der Bescheid vom 07.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.03.2016 werden abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 216,42 Euro zu zahlen. II. Der

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Jan. 2018 - S 13 SB 406/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 8. August 2018, S 13 SB 406/17, wird zurückgewiesen. II. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Apr. 2018 - 7 A 11437/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 13. Juli 2017 insgesamt abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Ur

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Dez. 2017 - 5 C 36/16

bei uns veröffentlicht am 18.12.2017

Tatbestand 1 Der am 23. Mai 2003 geborene Kläger zu 1 und der am 18. August 2005 geborene Kläger zu 2 sind deutsche Staatsangehörige. Sie begehren Leistungen nach dem Un

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2012 - B 9 SB 1/12 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. September 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2011 - B 9 SB 7/10 R

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. September 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2011 - B 9 SB 6/10 R

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. April 2010 und des Sozialgerichts Hannover vom 29. Januar 2009 aufgehoben und die Klage

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Aug. 2011 - 8 C 8/10

bei uns veröffentlicht am 31.08.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt gegenüber der beklagten Handwerkskammer festzustellen, dass sie berechtigt ist, den Beruf der Friseurin mit den im Klageantrag aufgezäh

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Aug. 2010 - 5 C 14/09

bei uns veröffentlicht am 19.08.2010

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erstattung von Kosten, die er in der Zeit vom 23. November 1999 bis zum Ablauf des 21. Juni 2000 als Hilfe für junge Vo

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Aug. 2005 - L 6 SB 5511/04

bei uns veröffentlicht am 29.08.2005

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 4. November 2004 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand   1

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(1) Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a Absatz 3 zum 1. Januar 2023 beträgt 4,54 Prozent. Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a Absatz 4 zum 1. Januar 2023 beträgt 6,9 Prozent. Die...