Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 98 Erschleichung von Vergünstigungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen Rechte oder Vergünstigungen, die Spätaussiedlern vorbehalten sind, zu erschleichen.

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Oberlandesgericht Nürnberg Urteil, 20. Juni 2016 - 1 OLG 8 Ss 65/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor I. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 7. Januar 2016, Aktenzeichen 14 Ns 457 Js 49798/15 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - 1 StR 177/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 177/16 vom 20. Dezember 2016 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ StAG § 42, § 12a Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Eine Strafbarkeit nach § 42 StAG ist nicht gegeben, w