Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG | § 16

(1) Will ein Senat in einer Rechtsfrage von der in einer Entscheidung des anderen Senats enthaltenen Rechtsauffassung abweichen, so entscheidet darüber das Plenum des Bundesverfassungsgerichts.

(2) Es ist beschlußfähig, wenn von jedem Senat zwei Drittel seiner Richter anwesend sind.

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Bundesverfassungsgericht Urteil, 21. Juni 2016 - 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Die Verfassungsbeschwerden werden in dem unter C.I

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 03. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

Tenor 1. Die Gesetzgebungszuständigkeit für die §§ 13 bis 15 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

Tenor 1. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ist ordnungsgemäß besetzt. 2. Das Verfahren wird eingestellt, sowei