Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - BTGO 1980 | § 105 Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - BTGO 1980 | § 105 Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Inhaltsverzeichnis
Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 4).
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 22/05/2014 00:00
Tenor
1. Die Antworten der Bayerischen Staatsregierung auf die Anfragen zum Plenum vom 3. Juni 2013 (LT-Drs. 16/17008)
a) des Antragstellers zu 1, soweit nicht nach dem Beginn der Beschäftigungsverhältnisse der Regierungsmitglieder B.,
published on 07/11/2017 00:00
Tenor
1. Die Antragsgegnerin hat
a) den Antragsteller zu 1. und die Antragstellerin zu 5. sowie den Deutschen Bundestag dur
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.