Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV 2011 | § 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen

(1) Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sind

1.
die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei,
2.
die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und
3.
die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei.

(2) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Übrigen gilt § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.

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Bundeslaufbahnverordnung - BLV 2009 | § 9 Ämter der Laufbahnen


(1) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die dazugehörigen Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Für die Dauer einer Tätigkeit im Auswärtigen Dienst können die Amtsbezeichnungen des Auswärtigen Dienstes verliehen werden. (2) Die Ämter

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. Okt. 2013 - 1 B 1131/13

bei uns veröffentlicht am 18.10.2013

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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(1) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die dazugehörigen Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Für die Dauer einer Tätigkeit im Auswärtigen Dienst können die Amtsbezeichnungen des Auswärtigen Dienstes verliehen werden. (2) Die Ämter der...