Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV 2011 | § 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
(1) Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sind
- 1.
die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei, - 2.
die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und - 3.
die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei.
(2) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Übrigen gilt § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.
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(1) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die dazugehörigen Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Für die Dauer einer Tätigkeit im Auswärtigen Dienst können die Amtsbezeichnungen des Auswärtigen Dienstes verliehen werden.
(2) Die Ämter der...