Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 71 Stufenverfahren

(1) Kommt eine Einigung nicht zustande, so kann die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle oder der Personalrat die Angelegenheit binnen fünf Arbeitstagen auf dem Dienstweg den übergeordneten Dienststellen, bei denen Stufenvertretungen bestehen, schriftlich oder elektronisch vorlegen. Der Personalrat und die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle können im Einzelfall schriftlich oder elektronisch eine abweichende Frist vereinbaren. In Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts ist als oberste Dienstbehörde das in ihrer Verfassung für die Geschäftsführung vorgesehene oberste Organ anzurufen. In Zweifelsfällen bestimmt die zuständige oberste Bundesbehörde die anzurufende Stelle. Legt die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle die Angelegenheit der übergeordneten Dienststelle vor, teilt sie oder er dies dem Personalrat unter Angabe der Gründe mit.

(2) Die übergeordnete Dienststelle soll die Angelegenheit, sofern sie dem Anliegen des Personalrats nicht oder nicht in vollem Umfang entspricht, innerhalb von sechs Wochen der bei ihr gebildeten Stufenvertretung vorlegen. Für das weitere Verfahren gilt § 70 Absatz 2 und 3 entsprechend.

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Referenzen - Gesetze | § 55 TKG 2004

§ 55 TKG 2004 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 55 TKG 2004 wird zitiert von 4 anderen §§ im Telekommunikationsgesetz.

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 77 Initiativrecht des Personalrats


(1) Beantragt der Personalrat eine Maßnahme, die nach den §§ 78 bis 80 seiner Mitbestimmung unterliegt, so hat er sie schriftlich oder elektronisch der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle vorzuschlagen und zu begründen. (2) Die Leiterin ode

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 82 Stufenverfahren


(1) Der Personalrat einer nachgeordneten Dienststelle kann die Angelegenheit binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Mitteilung auf dem Dienstweg den übergeordneten Dienststellen, bei denen Stufenvertretungen bestehen, mit dem Antrag auf Entscheidun

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 92 Zuständigkeit


(1) In Angelegenheiten, in denen die Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist, ist an Stelle des Personalrats die bei der zuständigen Dienststelle gebildete Stufenvertretung zu beteiligen. (2) Vor einem Beschluss in Angelegenheiten, die ein

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 112 Bundesnachrichtendienst


(1) Teile und Stellen des Bundesnachrichtendienstes, die nicht zur Zentrale des Bundesnachrichtendienstes gehören, gelten als Dienststellen im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 6. In Zweifelsfällen entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Bunde
§ 55 TKG 2004 zitiert 1 andere §§ aus dem Telekommunikationsgesetz.

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 70 Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat


(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. (2) Die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantr

Referenzen - Urteile | § 55 TKG 2004

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 55 TKG 2004.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 07. Juli 2016 - 2 TaBV 1/16

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 29.10.2015 - 2 BV 14/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des vorgenannten Beschlusses wie folgt gefasst wird: Es

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Feb. 2016 - 5 P 2/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Gründe I 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Antragsteller für die Tätigkeit als Beisitz

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 30. Nov. 2011 - PB 15 S 2921/11

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Tenor Auf die Beschwerden der Verfahrensbevollmächtigten der weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. September 2011 - PB 21 K 4633/10 - geändert. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für

Referenzen

(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. (2) Die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine...