(1) Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten

1.
Zirkusse,
2.
Tierhandlungen und
3.
Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf Arten von Schalenwild, das im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, oder Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.

(2) Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Zoos bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung bezieht sich auf eine bestimmte Anlage, bestimmte Betreiber, auf eine bestimmte Anzahl an Individuen einer jeden Tierart sowie auf eine bestimmte Betriebsart.

(3) Zoos sind so zu errichten und zu betreiben, dass

1.
bei der Haltung der Tiere den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird, insbesondere die jeweiligen Gehege nach Lage, Größe und Gestaltung und innerer Einrichtung art- und tiergerecht ausgestaltet sind,
2.
die Pflege der Tiere auf der Grundlage eines dem Stand der guten veterinärmedizinischen Praxis entsprechenden schriftlichen Programms zur tiermedizinischen Vorbeugung und Behandlung sowie zur Ernährung erfolgt,
3.
dem Eindringen von Schadorganismen sowie dem Entweichen der Tiere vorgebeugt wird,
4.
die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes beachtet werden,
5.
ein Register über den Tierbestand des Zoos in einer den verzeichneten Arten jeweils angemessenen Form geführt und stets auf dem neuesten Stand gehalten wird,
6.
die Aufklärung und das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt gefördert wird, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Biotope,
7.
sich der Zoo beteiligt an
a)
Forschungen, die zur Erhaltung der Arten beitragen, einschließlich des Austausches von Informationen über die Arterhaltung, oder
b)
der Aufzucht in Gefangenschaft, der Bestandserneuerung und der Wiederansiedlung von Arten in ihren Biotopen oder
c)
der Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten.

(4) Die Genehmigung nach Absatz 2 ist zu erteilen, wenn

1.
sichergestellt ist, dass die Pflichten nach Absatz 3 erfüllt werden,
2.
die nach diesem Kapitel erforderlichen Nachweise vorliegen,
3.
keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Betreibers sowie der für die Leitung des Zoos verantwortlichen Personen ergeben sowie
4.
andere öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung und dem Betrieb des Zoos nicht entgegenstehen.
Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden; insbesondere kann eine Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Auflösung des Zoos und die Wiederherstellung des früheren Zustands verlangt werden.

(5) Die Länder können vorsehen, dass die in Absatz 2 Satz 1 vorgesehene Genehmigung die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a und 3 Buchstabe d des Tierschutzgesetzes einschließt.

(6) Die zuständige Behörde hat die Einhaltung der sich aus den Absätzen 3 und 4 ergebenden Anforderungen unter anderem durch regelmäßige Prüfungen und Besichtigungen zu überwachen. § 52 gilt entsprechend.

(7) Wird ein Zoo ohne die erforderliche Genehmigung oder im Widerspruch zu den sich aus den Absätzen 3 und 4 ergebenden Anforderungen errichtet, erweitert, wesentlich geändert oder betrieben, so kann die zuständige Behörde die erforderlichen Anordnungen treffen, um die Einhaltung der Anforderungen innerhalb einer angemessenen Frist sicherzustellen. Sie kann dabei auch bestimmen, den Zoo ganz oder teilweise für die Öffentlichkeit zu schließen. Ändern sich die Anforderungen an die Haltung von Tieren in Zoos entsprechend dem Stand der Wissenschaft, soll die zuständige Behörde nachträgliche Anordnungen erlassen, wenn den geänderten Anforderungen nicht auf andere Weise nachgekommen wird.

(8) Soweit der Betreiber Anordnungen nach Absatz 7 nicht nachkommt, ist der Zoo innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei Jahren nach deren Erlass ganz oder teilweise zu schließen und die Genehmigung ganz oder teilweise zu widerrufen. Durch Anordnung ist sicherzustellen, dass die von der Schließung betroffenen Tiere angemessen und im Einklang mit dem Zweck und den Bestimmungen der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (ABl. L 94 vom 9.4.1999, S. 24) auf Kosten des Betreibers art- und tiergerecht behandelt und untergebracht werden. Eine Beseitigung der Tiere ist nur in Übereinstimmung mit den arten- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig, wenn keine andere zumutbare Alternative für die Unterbringung der Tiere besteht.

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Nachbarrecht: Erholungsinteresse der Nachbarn bei Umnutzung einer Grünfläche ist zu beachten

05.08.2011

Soll eine öffentliche Grünfläche für eine bauliche Nutzung zur Errichtung einer Mensa umgenutzt werden, müssen bei der planerisch
Nachbarrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 67 Befreiungen


(1) Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ei

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 63 Mitwirkungsrechte


(1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert (anerkannte Naturschutzvereinigung), ist

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 43 Tiergehege


(1) Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo im Sinne des § 42 Absatz 1 sind.

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 69 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 1 ein wild lebendes Tier beunruhigt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1 a) einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt oder verletzt oder
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne


(1) Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Geme

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. März 2016 - 22 B 14.1875, 22 B 14.1876

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Die Berufungen werden zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten der Berufungsverfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. März 2017 - RO 7 K 14.1956

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Erteilung einer im

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Juni 2014 - 2 B 13.2555

bei uns veröffentlicht am 11.06.2014

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 12. Juni 2013 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin den am 27. Februar 2012 beantragten Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2014 - 8 A 11.40040-40045, 40047-40049 u.a.

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtstreitwert. Die Kläger der unter den Az. 8 A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Mai 2016 - 22 BV 15.2003

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 2. Juli 2015 wird geändert. II. Der Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries vom 5. März 2015 wird aufgehoben, soweit darin die Erteilung einer immissionssc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Mai 2016 - 22 BV 15.1959

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstre

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 18. Sept. 2017 - 1 BvR 361/12

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1 D

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 08. Juni 2016 - 2 E 6/15.N

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 17. Okt. 2014 - 26 K 8374/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2014

Tenor Im Umfang der Klagerücknahme wird das Verfahren eingestellt. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vollständige Informationen ‑ soweit diese vorliegen – für den Zeitraum ab 01.01.2000 bis 31.12.2007 betreffend die tiermedizinischen Tagesb

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2014 - 9 A 1/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 21. Dezember 2012 zum Pl

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 12. Juni 2014 - 5 K 19/09

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger zu 2. die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur H

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Apr. 2014 - 9 A 25/12

bei uns veröffentlicht am 23.04.2014

Tatbestand 1 Die Kläger, zwei in Hessen anerkannte Naturschutzvereine, wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30. Mai 2012 für den Neubau der

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 13. März 2014 - 2 L 212/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Nebenbestimmung, die der Beklagte einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen nachträglich beifügte. 2 Mit Bescheid vom 15.07.2009 e

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 13. März 2014 - 2 L 215/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Nebenbestimmungen, die der Beklagte der ihr erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage – WKA – beigefügt hat. 2 Die genehmigte WKA befind

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. März 2014 - 9 C 6/12

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau des Ve

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2013 - 9 A 14/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tatbestand 1 Die Kläger sind nach § 3 UmwRG als Naturschutzvereinigungen anerkannt. Sie wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30. April 2012

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 28. Juni 2013 - 1 B 164/13

bei uns veröffentlicht am 28.06.2013

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Genehmigung zum Neubau und zum Betrieb eines Menschenaffenhauses. 2 Er ist Eigentümer eines Grundstückes, das unmittelbar an das Gelände des M… Zoos angrenzt. Der Zoo

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 19. Juni 2013 - 4 K 27/10

bei uns veröffentlicht am 19.06.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revis

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Juni 2013 - 2 L 113/11

bei uns veröffentlicht am 04.06.2013

Gründe 1 I. Der zulässige Antrag ist nicht begründet. 2 I.1 Die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen nicht. 3 Die Klägerin hält das erstinstanzliche Urte

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Mai 2013 - 2 L 106/10

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Nebenbestimmungen, die der Beklagte einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen beifügte. 2 Mit Bescheid vom 25.09.2007 erteilte der Beklagt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Mai 2013 - 2 L 80/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 24. März 2011 (4 A 46/10 HAL) geändert. Die Nebenbestimmung Nr. 9.5 des Bescheides des Beklagten vom 7. Juli 2009 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kos

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Mai 2013 - 9 A 16/12

bei uns veröffentlicht am 03.05.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, ein im Land Brandenburg anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30. März 2012 für den

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Feb. 2013 - 1 B 11266/12

bei uns veröffentlicht am 06.02.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 14. Dezember 2012 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 30. Jan. 2013 - 1 A 17/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2013

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.10.2011 und des Widerspruchsbescheides vom 13.12.2012 verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Erteilung der Genehmigung zum Umbruch für die Flurstücke 740, Flur 6, Gemarkung … und

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 28. Aug. 2012 - 4 A 51/10

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine der van {C.} erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schweinemastanlage. 2 Der Kläger ist ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverband sowie eine gemäß § 3 Umwelt-Recht

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Juni 2012 - 8 S 1337/10

bei uns veröffentlicht am 12.06.2012

Tenor Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Ramsbachstraße Teil 1 Degerloch (De 107.1)“ der Antragsgegnerin vom 16.07.2009 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 28. Feb. 2012 - 8 A 11278/11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 31. August 2011 wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das...

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2011 - 5 S 2100/11

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Eisenbahn-Bundesamts vom 30.04.2010 zur 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Zentralisierung der Wasseraufbereitungsanlagen rechtswidrig ist und nicht vollzogen

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - 1 LB 19/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 1. Kammer - vom 18. November 2009 geändert: Der Bescheid des Beklagten vom 13. September 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Okt. 2011 - 5 S 920/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2011

Tenor Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sägemättlen“ der Gemeinde Herrischried vom 06.04.2009 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 31. Aug. 2011 - 5 K 27/11.TR

bei uns veröffentlicht am 31.08.2011

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Auswilderung eines Habichts, welcher er in Obhut ge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Aug. 2011 - 9 B 33/11

bei uns veröffentlicht am 04.08.2011

Gründe 1 Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juli 2011 - 1 WB 12/11

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

Tatbestand Der Antragsteller wendet sich gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durch den Geheimschutzbeauftr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Juli 2011 - 9 A 12/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2011

Tatbestand 1 Der Kläger, eine im Freistaat Sachsen anerkannte Naturschutzvereinigung, wendet sich mit seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirekti

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 01. Juli 2011 - 1 KS 20/10

bei uns veröffentlicht am 01.07.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nach

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Mai 2011 - 7 A 10/10

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 19. September 2008 für das Bauvorhaben "dreigleisiger Ausbau im

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Mai 2011 - 5 S 1670/09

bei uns veröffentlicht am 06.05.2011

Tenor Der Bebauungsplan "Häugern Süd - 1. Änderung" der Stadt Weil der Stadt vom 30. Juni 2009 i. d. F. des Bebauungsplans „Häugern Süd - 2. Änderung“ der Stadt Weil der Stadt vom 1. Juni 2010 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgeg

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Apr. 2011 - 4 B 77/09

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. März 2011 - 7 A 3/10

bei uns veröffentlicht am 24.03.2011

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Oktober 2009 für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfel

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. März 2011 - 5 S 644/09

bei uns veröffentlicht am 14.03.2011

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17.02.2009 - 3 K 805/08 - wird geändert. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 08.04.2008 über die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung zu

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Feb. 2011 - 8 C 10696/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tenor Der Normenkontrollantrag der Antragsteller gegen den am 7. Juli 2009 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Gundheimer Gasse“ der Antragsgegnerin wird abgelehnt. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Dez. 2010 - 8 C 10600/10

bei uns veröffentlicht am 22.12.2010

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 1. und 2. zu 1/3, der Antragsteller zu 3. zu 1/3 und die Antragsteller zu 4. und 5. zu 1/3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Okt. 2010 - 8 C 10150/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2010

Tenor Der Bebauungsplan „Multifunktionales Stadion südlich des Europakreisels (B 157)“ wird für unwirksam erklärt, soweit unter Nr. 1.1.1 der textlichen Festsetzungen in den Bestimmungen für das Sondergebiet 2 (SO 2) die Errichtung von Parkde

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Okt. 2010 - 9 VR 5/10

bei uns veröffentlicht am 20.10.2010

Tenor Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Ve

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Okt. 2010 - 3 S 1873/09

bei uns veröffentlicht am 12.10.2010

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 2-81 „Vordere Steige“ der Antragsgegnerin vom 31

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 23. Aug. 2010 - 4 K 225/10.KO

bei uns veröffentlicht am 23.08.2010

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität für den Bau des Radfernweges Lahntal im Zuge der Kreisstraße Nr. 23 und 25 (K 23 und K 25) zwischen Laurenburg und Geilnau im Rhein-Lahn-Kreis vom 22. Dezember 2009 wird aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Aug. 2010 - 4 BN 6/10

bei uns veröffentlicht am 13.08.2010

Gründe 1 Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. 2

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 31. Juli 2010 - 2 K 192/08

bei uns veröffentlicht am 31.07.2010

Tenor Es wird festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Ortenaukreis vom 20. Dezember 2007 für den Bau und Betrieb des Rückhalteraumes Elzmündung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts rechtswidrig ist und nicht

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Juni 2010 - 9 B 99/09

bei uns veröffentlicht am 25.06.2010

Gründe 1 Es kann dahinstehen, ob der angefochtene Bescheid über die Erhebung eines Anschlussbeitrags vom 23. Juli 2002 durch den auf die Abwasserabgabensatzung vom 24. N

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Juni 2010 - 5 S 884/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tenor Der Bebauungsplan „An der Klam/Illwig“ der Stadt Karlsruhe vom 16.12.2008 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der

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(1) Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebiets in...